Sicherheit des Verfahrens
- ID
- Leitsatz 3816
- Bezeichnung
- Sicherheit des Verfahrens
- Leitsatz
- Anders als ein Gerichtsverfahren ist die Mediation kein sicheres Verfahren. Ein Ergebnis kommt nur zustande, wenn und solange die Parteien verhandlungsbereit sind. Verhandlungsbereitschaft lässt sich nicht erzwingen!
- Fundstelle
- Mediationspflicht
- Schule
- integrierte Mediation
- Kategorie
- Prozess
- Schlagworte