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Hinweis auf Mediation unterlassen

ID
2126
Bezeichnung
Hinweis auf Mediation unterlassen
Kategorie
Systematik
Methodik
Gewichtung
haftungsrelevant
Fehlertypologie
Parteien sind schon wegen § 253 ZPO gehalten sich zur Möglichkeit und Erfolgsaussicht einer Mediation zu äußern. Nicht immer wird dieser Pflicht nachgekommen und sie wird auch nicht eingefordert.
Fehlerbehebung
Erörterung der besten Vorgehensweise bei der Streitbeilegung. Der Hinweis auf den Radius, die Alt-Reichweite, die Alt-Bearbeitungstiefe usw. geben Entscheidungshilfen.
Fehlervermeidung
Gegenüberstellung der Verfahren im Rahmen eines Clearings.
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Erstellt
Montag Januar 15, 2018 14:31:17 CET
von Trossen Arthur