Schwarzgeldeinnahmen sind eine Steuerhinterziehung, Also eine strafbare Handlung. Die Vertraulichkeit endet. Wenn der Mediator in Phase eins nicht auf die Grenzen der Vertraulichkeit hingewiesen hat, muss er dies jetzt nachholen, bevor der Beschuldigte sich zu dem Vorwurf äußert.
Wird die Schwarzgeldeinnahme zum Gegenstand der Einigung, muss der Mediator darauf achten dass er keine Beihilfe leistet und gegebenenfalls die Mitwirkung verweigern