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In der Mediation werden Schwarzgeldeinnahmen behauptet.

ID
1858
Frage
In der Mediation werden Schwarzgeldeinnahmen behauptet.
Hintergrund
Bei einer Streitigkeit über Unterhaltsforderungen wird dem Unterhaltsschuldner vorgehalten, dass er Schwarzgeldeinnahmen erziele, die bei der Unterhaltsberechnung zu berücksichtigen seien. Wie geht der Mediator damit um und worauf muss er achten?
Antwort

Schwarzgeldeinnahmen sind eine Steuerhinterziehung, Also eine strafbare Handlung. Die Vertraulichkeit endet. Wenn der Mediator in Phase eins nicht auf die Grenzen der Vertraulichkeit hingewiesen hat, muss er dies jetzt nachholen, bevor der Beschuldigte sich zu dem Vorwurf äußert.
Wird die Schwarzgeldeinnahme zum Gegenstand der Einigung, muss der Mediator darauf achten dass er keine Beihilfe leistet und gegebenenfalls die Mitwirkung verweigern

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