verfahrens- und personenimmanente Lösungshindernisse
- ID
- Leitsatz 16925
- Bezeichnung
- verfahrens- und personenimmanente Lösungshindernisse
- Leitsatz
- Zunächst sind immer die verfahrensimmanenten Hindernisse aus dem Weg zu räumen. Können die Parteien auch dann, wenn der gedankliche Weg frei ist und alle Hindernisse aus dem Weg geräumt wurden, sich noch immer nicht auf konstruktive Gedanken zur Lösungsfindung einlassen, muss nach Ursachen gesucht werden, die in der Person begründet sind.
- Fundstelle
- Lösungshindernisse
- Schule
- Kategorie
- Schlagworte