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Belehrung fehlt

ID
16878
Datum
2023-05-17
Schlagzeile
Belehrung fehlt
Inhalt
Art. 14 Abs. 4 Buchst. a Ziff. i und Art. 14 Abs. 5 der Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Rechte der Verbraucher, zur Abänderung der Richtlinie 93/13/EWG des Rates und der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 85/577/EWG des Rates und der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sind dahin auszulegen, dass sie einen Verbraucher von jeder Verpflichtung zur Vergütung der Leistungen befreien, die in Erfüllung eines außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Vertrags erbracht wurden, wenn ihm der betreffende Unternehmer die Informationen gemäß Art. 14 Abs. 4 Buchst. a Ziff. i nicht übermittelt hat und der Verbraucher sein Widerrufsrecht nach Erfüllung dieses Vertrags ausgeübt hat.
Autor
EuGH, Urteil vom 17.05.2023 - C‑97/22
Kategorie
Rechtsprechung
Kommentar
Diese Entscheidung macht deutlich, wie wichtig die Widerrufsbelehrung des Mediators ist.
Quellenhinweis
https://openjur.de/u/2468955.html
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Erstellt
Montag Januar 13, 2025 08:36:01 CET