Der Wunsch eines Patienten, zu sterben, ist gesellschaftliches Tabu, juristischer Schulfall und
ärztliche Zwickmühle. Die Diskussion über die rechtlichen Rahmenbedingungen ist seit einem
Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 einmal mehr eröffnet. Eine neue
gesetzliche Regelung zeichnet sich ab, das Ende des Dilemmas dagegen nicht.
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