Rechtsdienstleistung
- ID
- 1612
- Ungereimtheit
- Rechtsdienstleistung
- Betrifft
- Recht
- Problemstellung
- Mediatoren dürfen - wenn sie keine Rechtsanwälte sind - keine Rechtsberatung durchführen. Aus meditativer Sicht wäre eine Rechtsberatung bei der Formulierung der Abschlussvereinbarung möglich. Hier werden Rechtsanwälte Mediatoren gegenüber bevorzugt, so dass es kein einheitliches Dienstleistungsrecht für Mediatoren gibt.
- Verbesserungsvorschlag
- Das Rechtsdienstleistungsgesetz wäre entsprechend zu bereinigen (so wie es auch für Einigungsstellen geschehen ist) etwa indem klargestellt wird, dass Mediatoren mit Einigungsstellen gleichgesetzt sind.
- Gesetz
- RDG § 2 III
- Status