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Umfang der zu erhebenden Informationen

ID
Leitsatz 15752
Bezeichnung
Umfang der zu erhebenden Informationen
Leitsatz
Die in der Mediation zu erhebenden Informationen müssen sich auf alle Daten und Hinweise erstrecken, die zum Verständnis des Verfahrens, des Konfliktes, des Verhaltens der Parteien und ihrer Beweggründe sowie der möglichen Lösungsoptionen beitragen.
Fundstelle
Informiertheit
Schule
integrierte Mediation
Kategorie
Mediation
Schlagworte
informiertheit