Umfang der zu erhebenden Informationen
- ID
- Leitsatz 15752
- Bezeichnung
- Umfang der zu erhebenden Informationen
- Leitsatz
- Die in der Mediation zu erhebenden Informationen müssen sich auf alle Daten und Hinweise erstrecken, die zum Verständnis des Verfahrens, des Konfliktes, des Verhaltens der Parteien und ihrer Beweggründe sowie der möglichen Lösungsoptionen beitragen.
- Fundstelle
- Informiertheit
- Schule
- integrierte Mediation
- Kategorie
- Mediation
- Schlagworte
- informiertheit