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Kostenunterwerfung

ID
15120
Bezeichnung
Kostenunterwerfung
Beschreibung

Im streitigen Gerichtsverfahren muss die unterlegene Partei die Kosten der Gegenseite in dem Umfang erstatten, in dem sie unterliegt. In der Mediation werden die Kosten unabhängig vom Obsiegen oder Verlieren getragen. Das Gerichtsverfahren schaut auf die Verursachung, die Mediation schaut auf den Weg als kostenauslösenden Faktor. Eine Kostenunterwerfung kann auch in der Mediation vereinbart werden, wobei allerdings fraglich ist welchem Umstand die Unterwerfung gezollt wird, wenn die Parteien auf gleicher Augenhöhe verhandeln und ein Win-win-Ergebnis zustande kommt.

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Verfahrenstyp