Lade...
 

Recht als Orientierungshilfe

ID
Leitsatz 14517
Bezeichnung
Recht als Orientierungshilfe
Leitsatz
Es gibt zwei grundlegende Orientierungshilfen in der Mediation. Die eine betrifft die Zweckverwirklichung, die aus dem Mediationsverständnis hergeleitet wird. Die andere betrifft das Recht, das mehr oder weniger konkrete Handlungs- und Unterlassungsanweisungen ergibt. Beides erlaubt lediglich eine Orientierung und ist keine Gebrauchsanleitung.
Fundstelle
Richtlinien
Schule
integrierte Mediation
Kategorie
Recht
Schlagworte