Recht als Orientierungshilfe
- ID
- Leitsatz 14517
- Bezeichnung
- Recht als Orientierungshilfe
- Leitsatz
- Es gibt zwei grundlegende Orientierungshilfen in der Mediation. Die eine betrifft die Zweckverwirklichung, die aus dem Mediationsverständnis hergeleitet wird. Die andere betrifft das Recht, das mehr oder weniger konkrete Handlungs- und Unterlassungsanweisungen ergibt. Beides erlaubt lediglich eine Orientierung und ist keine Gebrauchsanleitung.
- Fundstelle
- Richtlinien
- Schule
- integrierte Mediation
- Kategorie
- Recht
- Schlagworte