Die Bürogemeinschaft ist von der Berufsausübungsgesellschaft (Sozietät) zu unterscheiden. Im Gegensatz zur Berufsausübungsgesellschaft ist eine Bürogemeinschaft eine Gesellschaft, die lediglich der gemeinschaftlichen Organisation der Berufstätigkeit der Gesellschafter unter gemeinschaftlicher Nutzung von Betriebsmitteln dient, jedoch nicht selbst als Vertragspartner von Dienstleistungsverträgen auftreten soll.