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Anwendungsfelder und Fachmediationen

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Mediationssystematik Fachmediationen Wirtschaft Familie Nachbarschaft Umwelt

Worum es geht: Die Vielfalt der Mediation zeigt sich auch an den Anwendungsfeldern, in denen sie vorkommt. Oft werden sie mit den Fachmediationen gleichgesetzt. Nicht immer ist die Unterscheidung zwischen den Fachmediationen jedoch hilfreich. Sie ist weder eindeutíg, noch spiegelt sie die Kompetenz und den Leistungsumfang wider, den der Mediator oder die Mediatorin beherrschen. Wohin legen Sie einen Gegenstand, der in alle Fächer passt? Bei Konflikten ist damit zu rechnen, dass sie sich weder von einem Fach beeindrucken noch begrenzen lassen. Es ist deshalb nicht nur näher an der Mediation sondern entspricht auch eher der Mediationssystematik, wenn statt von Fächern, von Anwendungsfeldern die Rede ist. Der Beitrag hat folgende Kapitel:

Einführung und Inhalt: Auch die Fachlichkeit muss sich mit der Komplexität auseinandersetzen. Sie ist eine der Kategorien der Mediationssystematik.

  Mediationssystematik

Die Mediationssystematik unterscheidet folgende Kategorien, die in ihrer Kombination ein klares Bild über die Leistungsfähigkeit der Mediation geben.

Mediationsverständnis
KonzeptModelleFormenFelderStile

Eine Möglichkeit, sie in den Griff zu bekommen, ist das Schaffen einer Ordnung. Die Wissenschaft liefert eine Vorgabe, indem sie sich in Fächer (Disziplinen) einteilen lässt. Die Mediation lässt sich nicht eindeutig zuordnen. Sie fällt in den Wissensbereich verschiedener Disziplinen. Im Vordergrund stehen die Zuständigkeitsbereiche der Psychologie, der Rechtswissenschaft, der Soziologie und der Philosophie. Sicherlich lassen sich noch mehr Disziplinen aufzählen. Zu denken ist an die Kybernetik, die Medizin und die Biologie. Weil die Zuordnung zu einer einzelnen Disziplin eine Reduktion bedeutet, kommt es in der Mediation auf das Zusammenspiel der Disziplinen an, weshalb die Interdisziplinarität der Mediation besonders herauszustellen ist.

 Merke:
Leitsatz 4097 - Die Interdisziplinarität ist ein Wesensmerkmal der Mediation, weil es schwer fallen würde, die Mediation nur aus einer Disziplin heraus zu beschreiben

Die Interdisziplinarität wirkt sich auch auf die Fachlichkeit bei der Anwendung der Mediation aus.
Auch hier fällt eine Abgrenzung schwer.

Zur Problematik der Fachlichkeit

Analog zu der Vorstellung, dass ein Facharzt von der Fachrichtung, für die er niedergelassen ist, mehr weiß als der Allgemeinmediziner und analog zu der Vorstellung, dass sich ein Fachanwalt für Familienrecht besser in der Scheidungsmaterie bewegen kann, als der nicht spezialisierte Anwalt, bildet sich die Meinung heraus, dass auch Fachausrichtungen in der Mediation erforderlich seien, um die Mediation auf bestmögliche Weise in den Branchen durchzuführen.

Die Einrichtung von Fachabteilungen ist nicht nur fachlich, sondern auch ökonomisch motiviert. Fachausrichtungen suggerieren eine Kompetenzerweiterung. Sie eignen sich deshalb dazu, die Nachfrage zu stimulieren. Ein Laie wird einem sogenannten Baumeditor in einer Bausache mehr Vertrauen entgegenbringen als einem allgemeinen Mediator. Er wird einem Fachanwalt für Baurecht den Vorzug geben, wenn es keinen Baumediator gibt. Der Spezialist erscheint lösungsnäher. Auch mag davon ausgegangen werden, dass er in seinem Spezialgebiet erfahrener ist. Die Einschätzung ist aus folgenden Gründen nicht unbedenklich:

  1. Die Mediation ist prozess- nicht lösungsorientiert. Eine Unterscheidung etwa zwischen der Familien- und der Wirtschaftsmediation wäre fachlich nur dann geboten, wenn die Prozesse vom Fachgebiet abhängig anders (als interdisziplinär, also disziplinübergreifend) ablaufen. Das ist allerdings nicht der Fall. Die Mediation verläuft in allen Disziplinen nach dem bekannten Schema und in den vorgestellten Mediationsmodellen. Allerdings ändern sich die Themen, die Fragestellungen und die Kommunikation in Abhängigkeit davon, in welchem Feld die Mediation aufkommt.
  2. Es gibt Mediatoren, die behaupten, dass die fachliche Sicht eher zur Fachidiotie (also zu einer eingeschränkten Sicht) führt und die Wahrnehmung einschränkt, anstatt sie zu erweitern. Die Fachlichkeit wäre damit kontraproduktiv zur Mediation. Tatsächlich besteht die Gefahr, dass ein Fachmann nicht mehr die so wirksamen, naiven Fragen stellt, die der Mediation so oft weiterhelfen.
  3. Die Mediation behandelt schwerpunktmäßig Konflikte, nicht Themen. Konflikte orientieren sich nicht an Fachrichtungen. Sie orientieren sich an den Menschen, die von dem Konflikt betroffen sind. Bitte beachten Sie:
 Merke:
Leitsatz 11339 - Der Mediator bearbeitet nicht den Fall. Er arbeitet mit den Menschen, die den Fall zu bearbeiten haben!

Verzeichnis-Mediation

Wie bereits bei den Grundlagen des Wissens der Mediation erläutert, benötigt der Mediator ein sehr breites, umfassendes Wissen, um die Mediation in ihrer Tiefe zu durchdringen und in ihrer Vielfalt zu verwenden. Er muss nicht nur von der Mediation, sondern auch von der Materie des Anwendungsfeldes so viel wissen, dass er die Zusammenhänge der Mediation und des Falles verstehen und miteinander in Verbindung bringen kann. Diese Anforderung schließt eine Spezialisierung nicht aus, wohl aber eine fachliche Begrenzung.

Die Ausrichtung der Fachgebiete

Als Argument für die Spezialisierung wird von Auszubildenden und Mediatoren oft angeführt:

Ich beschäftige mich lieber mit der Wirtschaftsmediation, weil ich mit den Emotionen nicht umgehen kann!


Die Aussage ist verdächtig, wenn die Wirtschaftsmediation im hier vorgestellten Umfang und Verständnis angesehen wird.1 Dann kommt auch die Wirtschaft nicht ohne Emotionen aus. Das beweist schon der Aktienmarkt. Aber auch ein innerbetrieblicher Konflikt oder ein Konflikt zwischen Gesellschaftern zeichnet sich oft durch eine besonders stark ausgeprägte Emotionalität aus. Der Umgang mit der Emotion gestaltet sich in Wirtschaftssachen jedoch anders als etwa in Familiensachen. Wenn die Emotionen in den Wirtschaftsmediation geleugnet werden, kommt es zu einer Reduktion der Mediation, was der Fachlichkeit entgegenwirkt..

Der Eindruck einer Spezialisierung mag eine fachliche Kompetenzerweiterung suggerieren. In der Mediation bedeutet ein Fachwissen aber nicht zwingend eine Erweiterung der mediativen Kompetenz. Die zur Andersartigkeit der Mediation passende Kompetenz könnte in der Fachlichkeit sogar verloren gehen. Die Überlegungen führen leider auch beim Konsumenten zu der Notwendigkeit, genau hinzuschauen und zu überlegen, was sich im Einzelfall hinter der Fachbezeichnung verbirgt.

Die Fachbezeichnung

Leider teilt die Bezeichnung sogenannter Fachmediationen und damit auch der Fachmediatoren das Schicksal der Konfliktbenennung. Wie dort lassen sich Fachbezeichnungen einfach herbeiführen, indem zwei Substantive zusammengesetzt werden.

Beispiel 11621 - Die Persiflagen von Medi & Ator verdeutlichen das Phänomen. Um sich hervorzutun behaupten die Hauptdarsteller einfach, sie hätten sich auf Konflikte spezialisiert, die typischerweise an Weihnachten auftreten. Also kombinieren sie die Begriffe Weihnachten und Mediation und erfinden die Weihnachtsmediation.


Abgesehen von den kreativen Wortkonstrukten orientiert sich die Fachlichkeit in der Mediation gerne an den juristischen Fächern. So wie es ein Familienrecht gibt, gibt es eine Familienmediation. So wie es ein Erbrecht gibt, gibt es eine Erbschaftsmediation so wie es ein Wirtschaftsrecht gibt, gibt es eine Wirtschaftsmediation usw. Die Interdisziplinarität der Mediation und ihre besondere Fähigkeit zur Bewältigung der Komplexität, die weit über das juristische Denken hinausgeht, wirft die Frage auf, ob und wann eine (am Recht orientierte) fachliche Ausrichtung wirklich sinnvoll und erforderlich ist. Der Konflikt jedenfalls lässt sich von Fachfragen kaum beeindrucken.

 Merke:
Leitsatz 4098 - Konflikte sind nicht auf eine reine Fachbehandlung zu reduzieren. Bei Fachmediationen ist deshalb stets zu prüfen, ob sie eine Erweiterung zur Mediation oder eine Einschränkung darstellen

Fachfragen spielen im Argumentations- und Lösungsbereich eine Rolle. Wenn sie in der Mediation dazu führen, dass die Konfliktbewältigung auf diese Bereiche reduziert wird, ist Vorsicht geboten. Die Mediation ist ein verstehensbasiertes Verfahren, das eine sachliche Auseinandersetzung ermöglicht, aber dabei durchaus Emotionen und Beziehungen und nichtsachliche Aspekte einbezieht.

Dass Konflikte gerade nicht auf eine reine Fach- und Sachbehandlung reduziert werden, ist ein besonderes Eigenschaftsmerkmal, das die Mediation von anderen Verfahren unterscheidet. Wenn eine Konfliktbewältigung angestrebt wird, sollte der Konflikt im Vordergrund stehen, nicht die Fachfrage. Für die Fachlichkeit in der Mediation kommt es also darauf an, ob das Konfliktgeschehen in einem speziellen Anwendungsbereich typische Merkmale aufweist und die Fachlichkeit zum Verständnis des Konfliktverhaltens und der Lösungsoptionen beiträgt.

Die Fachkompetenz

Die fachübergreifende Kompetenz ist ein wichtiges Kompetenzmerkmal des Mediators.

Beispiel 11622 - Die Eltern vermieten ein Autohaus an den Sohn. Es kommt zum Streit mit dessen Ehefrau, der zum Entzug des Umgangs mit dem Enkel führt. Die Eltern verweigern die Verlängerung des Mietvertrages, weil sie keinen Kontakt mit dem Enkel haben. Bei dem Fall, der im Detail in der Fallsammlung geschildert wird, lässt sich die Bearbeitung nicht auf eine Wirtschaftsaneglegenheit reduzieren. Zwar gibt es einen Streit, der in diesen Bereich fällt. Der Konflikt hat jedoch einen familiären Ursprung. Welcher Mediator ist jetzt zuständig?


Der Beispielsfall zeigt, dass es nicht das Fach, sondern der Konflikt, genauer die Konfliktdimension ist, die bestimmt, welcher Mediator zuständig sein sollte. Ein Wirtschaftsmediator, der keine Familienkonflikte bearbeiten kann, ist ebenso überfordert, wie ein Mediator, der keine Wirtschafskonflikte bearbeiten kann. Es gilt der Grundsatz:

 Merke:
Leitsatz 4099 - Der Konflikt ignoriert fachliche Grenzen!

Um zu erkennen, ob die Fachbezeichnung auch die am Konflikt orientierte, fachübergreifende Kompetenz des Mediators erfasst, müsste sich der Konsument mit der Ausbildung des Mediators auseinandersetzen. Die Ausbildungsverordnung geht auf die Fachlichkeit nicht ein. Auch geben die verwendeten Fachbezeichnungen nicht immer einen Hinweis auf die gebotene fachübergreifende Konfliktkompetenz. Die Auflistung der Fachmediatoren und der einzelnen Fachausrichtungen soll dazu beitragen, die Kompetenzanforderungen auszuloten.

Gegenstand, Herangehensweise und Kompetenz der Fachmediatoren

Das Fachwissen

Es gibt durchaus Meinungen, die den Standpunkt vertreten, ein Mediator solle am besten gar keine Fachkenntnisse besitzen, um die notwendige Unbefangenheit vorzuweisen und jede Vorbelastung zu verhindern. Andererseits muss er fachlich relevante Zusammenhänge kennen, damit er alle Aspekte der im Fach anzuwendenden Komplexität verstehen kann.

Beispiel 11623 - In einer Scheidungsangelegenheit kommt es sehr auf juristische Fragestellungen an, die teilweise zwingendes Recht ergeben. Ohne sie zu kennen, kommt am Ende gegebenenfalls ein nicht verwertbares Ergebnis heraus. Kennt der Mediator die rechtlichen Bedingungen, besteht andererseits die Gefahr, dass er eigene Gerechtigkeitslösungen der Partei nicht erkennt oder gar von vorneherein unterdrückt. Die Gerichtsentscheidungen übner Haftungsfäölle in der Mediation lassen sich fast alle auf dieses Phönomen zurückführen.


Es ist schwierig, die Frage nach dem notwendigen Fachwissen pauschal zu beantworten. Dass Wissen schädlich sein soll, macht nachdenklich. Das Argument, warum (zu viel) Fachwissen schädlich sei, ist eine verringerte Neugier und Voreingenommenheit, gegebenenfalls auch eine unangepasste Ausgewogenheit und ein (fachlich) dominierter Fokus. Es hängt also mehr vom einzelnen Fall als vom Themengebiet ab, welche Kenntnisse erforderlich sind, um die Parteien und den Fall vollständig verstehen zu können und welche nicht.

Beispiel 11624 - Im Streit zwischen Architekt und Bauhherren wird ein Architekt als Mediator eingeschaltet, weil unterstellt wird, dass er die Zusammenhänge bei Bauschäden besser durchschaut. Weil dem so ist, erscheinen Sachverhalte klar, die der Bauherr aber nicht versteht. Aus der Sicht des Bauherren scheint der Mediator plötzlich auf der Seite des Architekten zu stehen.


Andererseits gibt es Zusammenhänge, die nur Insider erkennen können. Dann geht es mehr um das erfahrungsbasierte Insiderwissen als um Fachkenntnisse.

Beispiel 11625 - Die Verhandlungen finden nicht zwischen Schädiger und Unfallopfer statt, sondern zwischen Anwälten und Versichereren unterschiedlicher Ebenen und Interessen. Wer das Zusammen- oder Gegeneinanderspiel nicht durchschaut läuft Gefahr mit den falschen Personen und an den Interessen vorbei zu verhandeln.


Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass ein Mediator so viel Hintergrundwissen braucht, um den Konflikt zu verstehen und auch in die Ecken blicken zu können, wo die Partei nicht hinschauen wollen oder können. Ideasl ist es, wenn der Beruf des Mediators sich aus den Ursprungsberufen löst und der Mediator eine Kernkompetenz besitzt, die er zur Durchführung einer Mediation benötigt. Eine Auseinandersetzung mit Fragen der Wissens- und Kompetenzvermittlung finden Sie im Zusammenhang mit den Ausbildungsanforderungen. Die Herleitung der Kernkompetenzen wird im Zusammenhang mit der Interdisziplinarität erörtert.

Ausbildungsinhalte Interdisziplinarität

Das Anwendungsfeld

Welcher Fachmediation würden Sie diesen Fall zuordnen?

Beispiel 12071 - S ist der Sohn von seinen in direkter Nachbarschaft lebenden Eltern OMA und OPA. S hatte das Geschäft von OPA und OMA übernommen. Das Geschäftsgrundstück liegt direkt neben den Wohngrundstücken, so dass Geschäft, Wohnsitz des Sohnes und der Eltern OMA und OPA direkt nebeneinander gelegen sind. OMA und OPA waren weiterhin Eigentümer des Geschäftsgrundstückes auf dem der Sohn das Geschäft der Eltern unter eigenem Namen fortführte. Das Grundstück war allerdings nur befristet an S vermietet worden. Zunächst verlief alles wunderbar, bis sich die Frau des Sohnes S, namens F, mit OMA verwirft. Die Spannungen werden so groß, das OMA nicht einmal mehr das Kind E von S und F sprechen kann, obwohl es ihr in direkter Nachbarschaft lebende Enkelkind ist. S muss den Mietvertrag verlängern, um weitere Investitionen zu unternehmen. Die Eltern verweigern sich und stellen Bedingungen, auf die sich S nicht einlassen will. Er wendet sich an die IHK, die ihn zu einem Wirtschaftsmediator schickt, weil S Probleme bei der Firmenübergabe beklagt. Dieser oberflächlichen Information zuliebe wurde der fachliche Regelungsgegenstand mit einer Wirtschaftsmediation verknüpft. Immerhin ging es ja um die Übernahme der Firma bzw. die Verlängerung des Mietverhältnisses für einen Geschäftsbetrieb. Leider hatte der Wirtschaftsmediator keine Erfahrung mit familiären Beziehungskonflikten und auch nicht mit Mediationen dieses Umfanges. Die Mediation scheitert. Es kommt nicht zu einer Verlängerung des Mietvertrages und das Enkelkind E bekommen OMA und OPA auch weiterhin nicht zu sehen. Richtig wäre eine Mediation gewesen, die sich auf den Beziehungskonflikt einlassen kann. Mithin müssen die Parteien einen Mediator wählen, der sxowohl Beziehungs- wie auch Sachkonflikte abwickeln kann.


Ist der in dem Beispiel genannte Fall eine Familienmediation oder eine Wirtschadtsmediation?

Beispiel 12072 - S erkundigte bat die IHK um Vermittlung eines Mediators, der bei der Frage der Verlängerung des Mietvertrages vermitteln sollte. Die IHK empfahl einen Wirtschaftsmediator. Die Mediation kam zustande. Sie führte aber nicht zu einem Ergebnis, weil der Wirtschaftsmediator den im Hintergrund schwelenden familiären Konflikt nicht auflöste.


Wenn statt von Fachmediationen von Anwendungsfeldern gesprochen wird, ist sichergestellt, dass kein Konflikt übersehen wird. Auch wird die erforderliche Fachkompetenz deutlich. Der in dem Beispiel genannte Fall wäre dann eine Mediation im Anwendungsfeld (oder Anwendungsbereich) Familie und Wirtschaft.

Die möglichen Anwendungsfelder der Mediation

Die Zuständigkeit

Anders als im Gerichtsverfahren, wo etwa die Zuständigkeit des Familiengerichts oder des Arbeitsgerichts im Gesetz klar geregelt ist, gibt es in der Mediation trotz aller Fachbezeichnungen, wie z.B. Familien- oder Wirtschaftsmediation, keine Zuständigkeitsregel. Ein Blick in das Mediationsverzeichnis lässt auch den Verdacht aufkommen, dass manche Bezeichnungen eher willkürlich gewählt und durchaus zu hinterfragen sind.

Beispiel 16953 - Der Begriff Gemeinwesenmediation bezeichnet weder ein Mediationskonzept, noch ein Mediationsmodell oder ein Anwendungsfeld der Mediation. Es ist also keine Fachmediation. Der Begriff meint eine Projekt- oder Marketingbezeichnung, die eine sozialraumnahe Verankerung von konstruktiver Konfliktbearbeitung im Stadtteil bzw. in der Nachbarschaft vorsieht.


Die vermeintliche Zuständigkeit soll eine Spezialisierung des Mediators zum Ausdruck bringen. Deshalb ist der Einwand, dass die Partei zu einem falschen Mediator gegangen sei, wenn beispielsweise ein Familienmediator eine Wirtschaftsmediation übernimmt, unerheblich. Die Fachbezeichnungen legen im Idealfall lediglich eine Kompetenz für ein näher umschriebenes Anwendungsfeld dar, das ein zusätzliches Wissen oder eine besondere Fähigkeit erfordert. Der erweiterte Wissensbedarf entscheidet über die Reichweite der Fallanwendungen. D.h. alle Fälle, die das spezifische Wissen erfordern, sind von dem Fachbereich abgedeckt.

Beispiel 16952 - Es gibt eine graue Scheidung. Damit sind Altehen gemeint. Sie erfordern ein besonderes Hintergrundwissen, das die Lebenssituation der alten Menschen berücksichtigt. Ein Mediator sollte die psychologischen, die rechtlichen und die wirtschaftlichen Besodnerheiten kennen, wenn er sich an solche Scheidungen heranwagt.


Nicht immer ist es ein spezielles Fachwissen, das den Mediator dazu veranlasst, die Mediation einem besonders ausgewiesenen Anwendungsfeld zuzuschreiben. Die Wahl der Fachbezeichnung kann auch aus Gründen des Marketings erfolgen. Dann soll sie dem Kunden zeigen, dass die Mediation auch in den Nischen möglich ist und sich hier auch hier für zuständig erklärt. In keinem Fall sollte sich der Kunde davon befreit fühlen, die Kompetenz des Mediators zu hinterfragen. Er sollte auch genau prüfen, ob es sich mit der Fachbezeichnung tatsächlich um ein Anwendungsfeld handelt und welche Kompetenzansage dahinter verborgen ist.

Die Einteilung in Fachmediationen ist nur eine Orientierungshilfe. Sie soll den Verfahrensschwerpunkt definieren. Auch insoweit unterscheidet sich die Mediation von einem gerichtlichen Verfahren. Die gerichtliche Zuständigkeit würde sich aus dem Streitgegenstand ergeben. Der Streitgegenstand orientiert sich an den Positionen. Damit sind die Ansprüche gemeint, die gegen die andere Partei geltend gemacht werden. Der Konfliktgegenstand richtet sich nicht daran, sondern an den durch die Themen repräsentierten Konflikte. Der daraus abzuleitende Mediationsgegenstand geht oft über den Streitgegenstand hinaus. Die jeweils notwendige Bearbeitungstiefe ergibt sich aus dem zugrunde liegenden Mediationsmodell. Die nachfolgende Auflistung versucht die durch Gegenstand, Themen und Konfliktdimensionen gekennzeichnete, tylische Bearbeitungstiefe herauszustellen.

Systematische Erfassung

Die Fachmediationen (Anwendungsfelder) werden in der Mediationendatenbank erfasst. Nachfolgend sehen Sie die Zusammenstellung der für ein Anwendungsfeld ausgewiesenen Mediationen:

Es ist nicht immer leicht, die zu erfassende Mediationsvariante korrekt in die Systematik einzuordnen, zumal es gerade in Bezug auf die Mediationsfelder begriffliche Überschneidungen und synonyme Verwendungen gibt. Die Datenbank soll dazu beitragen, dass keine Variante ausgelassen wird und die Zuordnung jederzeit angepasst werden kann. Eine vollständige Übersicht finden Sie im Mediationsverzeichnis. Die gängigen Anwendungsfelder finden Sie im Beitrag Konflikt- und Anwendungsfelder unter dem Menü Praxis/Mediation.

Konflikt- und Anwendungsfelder Mediationsverzeichnis

Hinweise und Fußnoten
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Bearbeitungsstand: 2025-04-03 03:46 / Version 149.

Alias: Fachmediationenverzeichnis, Fachmediation, Mediationsfeld, Fachkenntnisse
Siehe auch: Dienstleistung, Mediation
Diskussion: Forumsbeitrag Mediationskompetenzen