zufällig eintretende Leistungshindernisse
- ID
- Beispiel 11890
- Bezeichnung
- zufällig eintretende Leistungshindernisse
- Beispiel
Verkäufer V befindet sich mit der Übereignung eines Bildes in Verzug. Dieses wird nachts gestohlen. Der Käufer kann unabhängig vom Verschulden des V Schadensersatz verlangen (s.o.).
- Fundstelle
- Rechtskunde-BGB
- Zuordnung
- Schule
- Schlagworte
- Gewichtung