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Verzicht auf die Kinder

ID
Beispiel 11787
Bezeichnung
Verzicht auf die Kinder
Beispiel

Die Mediation zwischen den Eheleuten M und F soll aus der Sicht des M das Ziel verfolgen, die F zu einem Unterhaltsverzicht zu bewegen. Im Gegenzug würde auf die Kinder verzichten. Die F wäre geneigt, dem Vorschlag zuzustimmen. Die beabsichtigte Regelung wäre unzulässig, weil sie als sittenwidrig eingestuft wird. In dem Fall erfolgt die Mediation aber nicht das Ziel, dieses Ergebnis sicherzustellen. Der Mediator müsste gegebenenfalls darauf hinweisen, dass dieses Ergebnis auch nicht möglich ist. Die Mediation ist also lösungsoffen. Sie erlaubt es nach einer Lösung zu suchen, die allen Beteiligten (auch den Kindern) entgegenkommt, aber nicht nur rechtlich, sondern auch moralisch einwandfrei und zulässig ist.

Fundstelle
Mediationsverbot
Zuordnung
Schule
Schlagworte
verbot    mediationsverbot    sittenwidrigkeit   
Gewichtung
(0)