Die Mediation zwischen den Eheleuten M und F soll aus der Sicht des M das Ziel verfolgen, die F zu einem Unterhaltsverzicht zu bewegen. Im Gegenzug würde auf die Kinder verzichten. Die F wäre geneigt, dem Vorschlag zuzustimmen. Die beabsichtigte Regelung wäre unzulässig, weil sie als sittenwidrig eingestuft wird. In dem Fall erfolgt die Mediation aber nicht das Ziel, dieses Ergebnis sicherzustellen. Der Mediator müsste gegebenenfalls darauf hinweisen, dass dieses Ergebnis auch nicht möglich ist. Die Mediation ist also lösungsoffen. Sie erlaubt es nach einer Lösung zu suchen, die allen Beteiligten (auch den Kindern) entgegenkommt, aber nicht nur rechtlich, sondern auch moralisch einwandfrei und zulässig ist.