Die Eltern vermieten ein Autohaus an den Sohn. Es kommt zum Streit mit dessen Ehefrau, der zum Entzug des Umgangs mit dem Enkel führt. Die Eltern verweigern die Verlängerung des Mietvertrages, weil sie keinen Kontakt mit dem Enkel haben. Bei dem Fall, der im Detail in der Fallsammlung geschildert wird, lässt sich die Bearbeitung nicht auf eine Wirtschaftsaneglegenheit reduzieren. Zwar gibt es einen Streit, der in diesen Bereich fällt. Der Konflikt hat jedoch einen familiären Ursprung. Welcher Mediator ist jetzt zuständig?