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Prozess- und Verfahrenskosten

Wissensmanagement » Sie befinden sich auf einer Unterseite zum Titel Finanzierung in der Abteilung Praxis. Hier geht es um die Frage, wie die Verfahrenskosten zu berechnen sind. Beachten Sie bitte auch:

Finanzierung Kostenerhebung Verfahrenskosten Mediationskosten Honorierung Konfliktkosten Kostenvergleich Erfolgsaussichten

Worum es geht: Der Kostenvergleich mit dem Gerichtsverfahren ist ein häufiges Argeument für die Mediation. Um die Validität des Kostenargumentes zu prüfen, sollte bekannt sein, wie sich die Verfahrenskosten zusammensetzen und errechnen lassen.

Einführung und Inhalt: Die Behauptung, die Mediation sei besser, billiger und schneller als das Gerichtsverfahren, ist in dieser absoluten Form nicht zutreffend. Ganz abgesehen davon, dass sie von der Einschätzung eines möglichen Prozessverlaufs abhängt, hat die Mediation einen eigenen Wert. Ihre Vorteile decken Bedarfe, die andere Verfahren nicht ohne weiteres befriedigen können. Daran gemessen relativiert sich die Frage nach den Prozesskosten. Trotzdem ist es wichtig, dass die Parteien die Kosten eines streitigen Verfahrens mit denen eines einvernehmlichen Verfahrens miteinander vergleichen können. Sie müssen wissen, welche Kosten im einen oder anderen Fall auf sie zukommen.

Kostenhöhe

Jede Kosteneinschätzung hängt davon ab, wie der Prozessverlauf eingeschätzt wird. Wird im Falle eines Gerichtsverfahrens nur eine oder mehrere IOnstanzen zugruinde gelegt? Wird im Falle der Mediation ihr Scheitern einkalkuliert? Das sind Einschätzungen, die nur schwer möglich sind. Sie hängen zunächst vom Konfliktverhalten der Parteien ab und davon, wie das gewählte Verfahren auf dieses Verhalten Einfluss nehmen kann. Die Faustregel lautet:

 Merke:
Leitsatz 15124 - Viel Streit, viel Verfahren

Die Höhe der Kosten lassen sich für jedes Verfahren und jeden Verfahrensgang wie folgt berechnen:

Prozesskostenrechner

Prozesskostenrechner sind inzwischen im Internet für jedermann zugänglich: Gebührenrechner Der Rechner: Prozessrisiko differenziert immerhin nach unterschiedlichen Prozessausgängen, berechnet aber auch nur die Kosten innerhalb des Verfahrens (also nicht zusätzlich auch der Mediation).

Berechnungshilfen allgemein Prozesskostenrechner

Bitte beachten Sie, dass die Onlinerechner nur eine grobe Orientierung geben können. Die Berechnung hängt nicht nur davon ab, wie der Prozessverlauf eingeschätzt wird. Es gibt in den Gebührenordnungen auch Spielräume. Nähere Ausführungen über die Anwaltsvergütung im zivilrechtlichen Mandat ergeben die ausführlichen Darlegungen von Peter Fölsch zum RVG1

Mediationskostenrechner

Eine derartige Rechenhilfe gibt es nicht. Das hängt damit zusammen, dass die Kosten der Mediation nicht in einer Tabelle oder einer Verordnung vorgegeben sind. Meist werden Mediationen nach Stunden abgerechnet. Es ist aber auch möglich, z.B. Tagespauschalen zu vereinbaren.

Mediationskosten

Konflikt- und Eigenkostenrechner

Was die Prozesskostenrechner nicht ausweisen, sind die Kollateral- und Folgeschäden und die Opportunitätskosten. Damit sind der persönliche Aufwand gemeint, der zur Prozessverfolgung aufzuwenden ist. Die Studie über das Konfliktmanagement in deutschen Unternehmen erwähnt den Kosteneisberg2 , worunter sichtbare und nicht sichtbare Kosten verstanden werden. Die Studie führt aus, dass die Kosteneinsparungen erheblich seien, obwohl sie nur schwer zu beziffern wären.

Konfliktkosten

Sonstige Kostenrechner

Der Vollständigkeit halber sollen auch die Kosten anderer ADR-Verfahren erwähnt sein. Immerhin haben die Parteien auch die Möglichkeit, solche Verfahren alternativ zu wählen. Grundsätzlöich werden die Verfahrenskosten frei vereinbart. In institutionalisierten Fällen (wie z.B. der schiedsgerichtsbarkeit der DIS), gibt es Kostenregelungen. Um einen Eindruck von der Kostenhöhe zu vermitteln, mag der Gebührenrechner der DIS einen Anhaltspunkt geben. Bitte beachten Sie, dass dieser rechner keine Allgemeinverbindlichkeit besitzt und nur bei Schiedsgerichtsverfahren eingesetzt werden kann, die gemäß der Schiedsordnung einer der bundesweit 21 IHKs eingeleitet werden, die mit der DIS eine Kooperationsvereinbarung unterhalten.

Kosten der Schiedsgerichtsbarkeit

Kostenvergleich

Die Gesamtkosten errechnen sich aus der Kombination der in Anspruch genommenen Dienstleistungen und Verfahren. Die folgende Übersicht stellt die Kosten der Mediation neben oder in Kombination mit dem Gerichtsverfahren exemplarisch gegenüber.3 Ziel der Gegenüberstellung ist, die möglichen Kombinationen auf die Kosten aufzuschlüsseln und den Kostenumfang aufzudecken. Die Berechnungen wurden mit einem Online-Prozesskostenrechner4 durchgeführt.

Prozesskostenrechner 

Beispiel 1
Kostenvergleich5 bei einer Streiteskalation in verschiedenen Ausführungen mit dem Streitwert iHv. 3.000,00 €

Mediation ohne zusätzlichen Beratungsbedarf
Gesamtkosten 446,25 €

Rechnungsposten Betrag
Mediation 446,25 €

Mediation mit anwaltlicher Beratung, wenn der Anwalt nicht an der Einigung beteiligt wird
Gesamtkosten 781,01 €

Rechnungsposten Betrag
außergerichtliche Kosten 334,75 €
Mediation 446,25 €

Mediation mit anwaltlicher Beratung, wenn der Anwalt an der Einigung beteiligt wird
Gesamtkosten 1.139,79 €

Rechnungsposten Betrag
außergerichtliche Kosten 693,53 €
Mediation 446,25 €

Gericht 1. Instanz mit vorausgegangener, außergerichtlicher anwaltlicher Beratung und gerichtlicher Entscheidung
Gesamtkosten 1.125,05 €

Rechnungsposten Betrag
außergerichtliche Kosten 334,75 €
gerichtliche Vertretung 466,30 €
Gerichtskosten 324,00 €

Gericht 1. Instanz mit vorausgegangener, außergerichtlicher anwaltlicher Beratung und Einigung während des Gerichtsverfahrens
Gesamtkosten 1.148,24 €

Rechnungsposten Betrag
außergerichtliche Kosten 334,75 €
gerichtliche Vertretung 705,49 €
Gerichtskosten 108,00 €

Beispiel 2
Kostenvergleich6 bei einem Streit mit dem Streitwert iHv. 100.000 €
Gerichtsverfahren

Wert: 100.000,00 €

Rechnungsposten Betrag
1,3 Verfahrensgebühr 1.953,90 €
1,2 Terminsgebühr 1.803,60 €
Auslagenpauschale 20,00 €
Mehrwertsteuer 717,73 €
Summe RA 1 4.495,23 €
X 2 Anwälte 8.990,46 €
Zzgl. Gerichtskosten 3.078,00 €
Summe Kosten 12.048,46 €

Und das zzgl. Beweiskosten, vor allem Gutachten, in unbekannter Höhe.

Mediation

Wert: 100.000,00 €

Rechnungsposten Betrag
0,8 Verfahrensgebühr 1.202,40 €
1,2 Terminsgebühr 1.803,60 €
1,5 Einigungsgebühr 2.254,50 €
Auslagenpauschale 20,00 €
Mehrwertsteuer 1.003,30 €
Summe alle RA-Kosten 6.283,80 €
Zzgl. Kosten der Mediation 4.200,00 €
Summe Kosten 10.483,80 €

Abschließende Kosten bei Einigung

Beispiel 3
Kostenvergleich mit Einsparungspotenzial. Diese Gegenüberstellung macht deutlich, welche Kosten im ein oder anderen Fall eingespart werden können. Sie zeigt auch, dass die Kosten im Gerichtsverfahren streitabhängig anfallen, während sie in der Mediation bedarfsabhängig anfallen.

Rechnungsposten Gericht Mediation
Anwaltskosten in bestimmten Verfahren zwingend soweit Beratungsbedarf besteht
Kosten des Gegenanwalts in bestimmten Verfahren zwingend soweit Beratungsbedarf besteht
Kosten des Gerichts abhängig vom Prozessverlauf keine bei erfolgreicher Mediation
Gutachterkosten streitabhängig bedarfsabhängig
Notarkosten gegebenenfalls zur Vollziehung eines Vergleichs bei Formbedarf der Abschlussvereinbarung

Um die Kosten des einen Verfahrens mit dem anderen vergleichen zu können, kommt es darauf an, die Kosten nicht lediglich auf das Verfahren oder die einzelne Dienstleistung zu beziehen. Entscheidend ist stets, was hinten herauskommt. Deshalb ist die Berechnung der Konfliktkosten aussagekräftiger als die Berechnung der Prozesskosten, die nur einen Teil davon ausmachen. Ein Kostenvergleich sollte deshalb den jeweils zu erzielenden Nutzen im Blick haben und den Aufwand kalkulieren, der erforderlich ist, um den Gesamtnutzen zu erzielen. Sie kaufen ja auch kein Fahrrad nur weil es billiger ist, wenn das Auto einen größeren Nutzen verspricht.
Kostenrelation

Kostenrisiko

Das Kostenrisiko beschreibt das Risiko, dass Kosten vergeblich aufgewendet werden. Bei den streitigen Verfahren ergibt sich die individuelle Kostenlast einer jeden Partei abhängig vom Unterliegen. Gewinnt die Partei den Prozess, hat sie kein Kostenrisiko. Das gilt zumindest auf den ersten Blick. Auch wenn sie gewinnt, hat sie Eigenkosten, die nicht erstattet werden. Sie muss Zeit und Energie aufwenden, um sich des Problems anzunehmen und hat mögliche Konsequenzen wie etwa den Verlust eines Kunden oder Mitarbeiters einzuplanen. Die einfache Regel lautet:

 Merke:
Leitsatz 15971 - Je größer der Streit, desto größer ist auch das Kostenrisiko. Die Kosten eines streitigen Verfahrens orientieren sich am Streit. Die Kosten eines einvernehmlichen Verfahrens orientieren sich am Bedarf. Im Einvernehmen verringert sich der Unterstützungsbedarf.

Prozessrisikoberechnung

Das Prozessrisiko hängt von Einschätzungen ab, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, den Prozess zu gewinnen oder zu verlieren? Betragen die zu erwartenden gesamten Gerichtskosten beispielsweise 12.048,46 € und unterliegt die Partei zu 100%, muss sie die gesamten Kosten tragen. Unterliegt sie zu 50%, trägt sie die Hälfte aller Kosten. Um das Kostenrisiko einschätzen zu können, genügt es also nicht, die Prozesskosten zu addieren. Sie müssen mit der erwarteten Unterliegensquote verrechnet werden.

Risse7 schlägt vor, das Prozessrisiko zu errechnen, indem die Wahrscheinlichkeiten der Entscheidungen in einem Entscheidungsbaum bewertet und verrechnet werden. Die Methode erlaubt es, eine Forderung zu bewerten. Sie beziffert die Wahrscheinlichkeit, dass der Gegner Recht bekommen wird. Wenn sich beide Seiten auf diese Bewertung einlassen können, hätten sie, laut Risse, ein mögliches Konzept für Vergleichsverhandlungen.

Das Prozessrisiko beschränkt sich allerdings nicht nur auf den Ausgang des Verfahrens, sondern auch auf die Frage, welche Verfahrenshandlungen vorgenommen und wieviele Instanzen in Anspruch genommen werden.

Verhandlungskostenrisiko

Es ist schwierig, diesen Gedanken auf die Mediation zu übertragen, weil die Mediation ein ergebnisoffenes Verfahren ist und sich nicht zwingend an den Rechtsfragen zu orientieren hat. Hier wäre allenfalls eine Faktenbewertung angebracht, die das Verhandlungspotenzial anhand der offenen Fragen einschätzt. Die Einschätzung des Verhandlungsrisikos ergibt sich nicht aus dem Risiko der Entweder-Oder Entscheidung, sondern aus der Frage, ob und wie sich der Kuchen vergrößern lässt. Der Mediator geht davon aus, dass dies immer möglich ist. Die Frage beantwortet sich nach der Interessenlage.

 Merke:

Eindeutige Fragen müssen nicht beantwortet werden. Das Risiko ergibt sich aus offenen Fragen. Je unklarer der Prozessausgang eingeschätzt wird (die Entscheidung für die gewünschte Lösung bei einer Entweder - Oder - Frage ausfällt), desto größer ist die Bereitschaft für die Mediation! 8

Kostendeckung

Die Kosten erschöpfen sich nicht in dem zur Entscheidung (Lösung) führenden Verfahren. Die Parteien und deren Berater sollten also darauf achten, welche Kosten mit dem Verfahren genau abgedeckt werden und welche Kosten gegebenenfalls noch hinzuzurechnen sind. Gegebenenfalls fallen weitere Kosten für die Vollstreckbarerklärung, evtl. die Vollstreckung und die Konfliktkosten an. Die Vollstreckbarerklärung kann - wenn sie für notwendig erachtet wird - eine zusätzliche notarielle Beurkundung erfordern. Bei den Konfliktkosten werden auch indirekte Kosten beachtet.

Konfliktkosten

Bedeutung für die Mediation

Die Kosten der Mediation werden unabhängig vom Ergebnis bewertet, weshalb (zumindest theoretisch und abhängig von der Vereinbarung im Mediationsvertrag jede Partei mit gleichen Kosten belastet wird, unabhängig davon, wie die Mediation ausgeht. Die Parteien müssen also immer mit einer Kostenfolge rechnen. Demgegenüber würde die Partei in einem streitigen Gerichtsverfahren selbst bei hohen Gebühren keine Kosten zu tragen haben, wenn sie den Prozess zu 100% gewinnt. Es macht also wenig Sinn, die Kosten einander gegenüberzustellen, ohne das Prozessrisiko oder die Konfliktkosten gegenzurechnen.

Die Frage ist jedoch, ob es auf die Kosten überhaupt ankommt. Wenn der hier vertretenen Auffassung gefolgt wird, dass die Mediation eben keine (beliebige) Alternative zum Gerichtsverfahren darstellt,9 sondern ein Alleinstellungsmerkmal besitzt, das ein anderes Verfahren nicht erfüllen kann, erübrigt sich der Kostenvergleich. Sie kaufen, wenn Sie eine Taschenlampe benötigen, ja auch keine Äpfel, nur weil sie billiger sind. Die Kostenfrage tritt bei einer korrekten Einführung der Mediation in den Hintergrund. Das Marketing sollte die Besonderheiten beachten.

Hinweise und Fußnoten
Bitte beachten Sie die Zitier - und Lizenzbestimmungen
Bearbeitungsstand: 2024-12-06 17:05 / Version 97.

Aliase: Prozesskosten, Verfahrenskosten
Included: Kostenvergleich
Siehe auch: Konfliktkosten, Berechnungen

1 Siehe Fölsch (Anwaltsvergütung) - 2019-08-15
3 Beachten Sie bitte das Erstellungsdatum. Die aktuellen Gebührentabellen können von den eingesetzten Werten abweichen!
5 Bitte beachten Sie, dass sich die Wertangaben und Gebühren auf den Stand im Jahr 2019 beziehen und nur eine Vergleichsgröße sind.
6 Auch hier beziehen sich die Zahlen auf den Stand im Jahr 2019.


Based on work by Arthur Trossen und anonymous contributor . Last edited by Arthur Trossen
Seite zuletzt geändert am Dienstag Dezember 24, 2024 07:52:17 CET.

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