Kostenvergleich
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Hier geht es um die Kosten der Streitbeilegung. Eas ist ein zentrales Thema, das mit mit folgenden Beiträgen im Zusammenhang zu lesen ist:
Finanzierung Kostenerhebung Verfahrenskosten Kostenvergleich Mediationskosten Honorierung Konfliktkosten
Die Gesamtkosten errechnen sich aus der Kombination der in Anspruch genommenen Dienstleistungen und Verfahren. Die folgende Übersicht stellt die Kosten der Mediation neben oder in Kombination mit dem Gerichtsverfahren exemplarisch gegenüber.1 Ziel der Gegenüberstellung ist, die möglichen Kombinationen auf die Kosten aufzuschlüsseln und den Kostenumfang aufzudecken. Die Berechnungen wurden mit einem Online-Prozesskostenrechner2 durchgeführt.
- Beispiel 1
- Kostenvergleich3 bei einer Streiteskalation in verschiedenen Ausführungen mit dem Streitwert iHv. 3.000,00 €
Mediation ohne zusätzlichen Beratungsbedarf
Gesamtkosten 446,25 €
Rechnungsposten | Betrag |
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Mediation | 446,25 € |
Mediation mit anwaltlicher Beratung, wenn der Anwalt nicht an der Einigung beteiligt wird
Gesamtkosten 781,01 €
Rechnungsposten | Betrag |
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außergerichtliche Kosten | 334,75 € |
Mediation | 446,25 € |
Mediation mit anwaltlicher Beratung, wenn der Anwalt an der Einigung beteiligt wird
Gesamtkosten 1.139,79 €
Rechnungsposten | Betrag |
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außergerichtliche Kosten | 693,53 € |
Mediation | 446,25 € |
Gericht 1. Instanz mit vorausgegangener, außergerichtlicher anwaltlicher Beratung und gerichtlicher Entscheidung
Gesamtkosten 1.125,05 €
Rechnungsposten | Betrag |
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außergerichtliche Kosten | 334,75 € |
gerichtliche Vertretung | 466,30 € |
Gerichtskosten | 324,00 € |
Gericht 1. Instanz mit vorausgegangener, außergerichtlicher anwaltlicher Beratung und Einigung während des Gerichtsverfahrens
Gesamtkosten 1.148,24 €
Rechnungsposten | Betrag |
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außergerichtliche Kosten | 334,75 € |
gerichtliche Vertretung | 705,49 € |
Gerichtskosten | 108,00 € |
- Beispiel 2
- Kostenvergleich4 bei einem Streit mit dem Streitwert iHv. 100.000 €
Wert: 100.000,00 €
Rechnungsposten | Betrag |
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1,3 Verfahrensgebühr | 1.953,90 € |
1,2 Terminsgebühr | 1.803,60 € |
Auslagenpauschale | 20,00 € |
Mehrwertsteuer | 717,73 € |
Summe RA 1 | 4.495,23 € |
X 2 Anwälte | 8.990,46 € |
Zzgl. Gerichtskosten | 3.078,00 € |
Summe Kosten | 12.048,46 € |
Und das zzgl. Beweiskosten, vor allem Gutachten, in unbekannter Höhe.
Wert: 100.000,00 €
Rechnungsposten | Betrag |
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0,8 Verfahrensgebühr | 1.202,40 € |
1,2 Terminsgebühr | 1.803,60 € |
1,5 Einigungsgebühr | 2.254,50 € |
Auslagenpauschale | 20,00 € |
Mehrwertsteuer | 1.003,30 € |
Summe alle RA-Kosten | 6.283,80 € |
Zzgl. Kosten der Mediation | 4.200,00 € |
Summe Kosten | 10.483,80 € |
Abschließende Kosten bei Einigung
Bedeutung für die Mediation
Das Argument, dass die Mediation billiger sei als ein Gerichtsverfahren ist nicht immer zutreffend. Es entwertet die Mediation wenn sie lediglich mit einem Kostenvergleich gerechtfertigt wird. Ein besserer Eindruck ergibt sich wenn die Konfliktkosten und nicht lediglich die Verfahrenskosten miteinander verglichen werden.
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Siehe auch: Verfahrenskostenberechnung
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