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Lexikon der konfliktnahen Berufe

Wissensmanagement » Sie befinden sich im Lexikon der Berufe zur Konfliktbeilegung.
Das Berufsverzeichnis ist ein Bestandteil der Wiki to Yes Enzyklopädie.
Hier werden alle Berufe aufgelistet, die im Umfeld mit der Mediation und bei der Konfliktbearbeitung eine Rolle spielen. Die Datenbank enthält 31 Einträge und wird über den Thinktank verlinkt.

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Bezeichnung
Beschreibung
AnwaltSiehe Rechtsanwalt
Architekt
Ausbilder
Coach
Dozent
Gesundheitsberufe Allgemein werden darunter alle die Berufe zusammengefasst, die im weitesten Sinne mit der Gesundheit zu tun haben. Nur für einen Teil der Gesundheitsberufe ist die Ausbildung durch Gesetz geregelt.
Gesundheitsmediator Der Gesundheitsmediator bezeichnet einen Mediator, der aus einem Beruf des Gesundheitswesens stammt, also etwa ein Arzt oder ein psychologischer Therapeut, der als niedergelassener Mediator eine Mediation durchführt.
Gutachter
KonfliktlotseDer Konfliktlotse ist eher eine Funktion als ein Beruf. Konfliktlotsen werden in Betrieben zur Streitschlichtung eingesetzt. Meist handelt es sich um Mediatoren.
Lehrbeauftragter
ModeratorDas Wort stammt vom lateinischen moderare ab und bedeutet mäßigen, lenken, steuern. Ein Moderator oder eine Moderatorin sind Personen, die ein Gespräch steuern und zu einem guten Ergebnis führen können.
Notar Der Notar ist für die Beurkundung von Rechtsgeschäften zuständig. Er führt auch die dazu erforderlichen Verhandlungen durch. Manche Rechtsgeschäfte sind beurkundungspflichtig (Siehe notarielle Beurkundung)
NotarmediatorEine Bezeichnung für einen Notar, der Mediationen durchführt und als Mediator tätig wird. Die Bezeichnung kollidiert mit dem Berufsrecht.
Pflegeberater
Professor
Psychologe
RechtsanwaltRechtsanwälte haben die Aufgabe, ihrem Auftraggeber mit rechtsstaatlichen Mitteln zu seinem Recht zu verhelfen. Zu diesem Zweck können sie jedermann beraten oder vertreten, soweit sie nicht zuvor in derselben Angelegenheit die Gegenseite beraten bzw. vertreten haben oder andere Vertretungsverbote eingreifen.
RechtsbeistandDer Rechtsbeistand ist juristisch ausgebildet und kann Personen vor Gericht vertreten, wo kein Anwaltszwang besteht. Rechtsbeistand ist die Berufsbezeichnung für Personen, denen die unbeschränkte (Vollerlaubnis) oder beschränkte Erlaubnis (für bestimmte Rechtsgebiete) nach Art. 1 § 1 Rechtsberatungsgesetz erteilt worden ist.
Richter
Richter

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Hinweise und Fußnoten

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Bearbeitungsstand: 2023-02-16 22:32 / Version 44.

Siehe auch: Liste der Verzeichnisse