Axiome der Kommunikation | Watzlawick hat in einer Kommunikationstheorie 5 Axiome herausgearbeitet:
- Man kann nicht nicht kommunizieren
- Jede Kommunikation hat einen Inhalts- und einen Beziehungsaspekt
- Kommunikation ist immer Ursache und Wirkung
- Menschliche Kommunikation bedient sich analoger und digitaler Modalitäten
- Kommunikation ist symmetrisch oder komplementär
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Autopoiesie | Autopoiesis (aus dem Griechischen "auto" = selbst und "poiesis" = Erzeugung) beschreibt die Eigenschaft eines Systems, sich selbst zu produzieren und zu reproduzieren. |
Autonomisierung | Der Begriff Autonomisierung kommt aus der Regelungstechnik. Er beschreibt aber auch genau, worum es bei der Trennung geht. In der Regelungstechnik ist die Autonomisierung ein Verfahren, durch das eine gegenseitige Beeinflussung (der Regelkreise) beseitigt werden soll. In der Trennung wird damit die Wiederherstellung der Selbstbestimmung (der individuellen Vollständigkeit) beschrieben. |
Autonomiephase | Autonomiephase ist der Fachbegriff für die Trotzphase oder das Trotzalter, also dem Teil der kindlichen Entwicklung, in dem das Kind Selbstbestimmung lernt und erfährt. Während der Begriff Trotzphase zum autoritären Eingreifen inspiriert, erlaubt der Bergriff Autonomiephase erher eine Unterstützung in der Entwicklung des Kindes. |
Aussenwahrnehmung | Alle menschlichen Sinne sind auf Außenwahrnehmung gerichtet. Die Parteien sind deshalb nur bedingten der Lage, sich und das Streitsystem vollständig wahrzunehmen. Der Mediator vermittelt diese Sicht aus der Metaebene, sodass eine Außenwahrnehmung (über den Mediator) möglich wird. |
Auslegung | Der Begriff Auslegung meint die Interpretation eines Sachverhaltes oder eines Vorganges. Im Recht bedeutet Auslegung die Erfassung des Sinngehaltes einer Vorschrift. Eine Auslegung erübrigt sich in der Mediation, wenn die Bedeutungsinhalte abgestimmt werden. |
Ausführungsqualität | Die Qualität der Mediationsdurchführung betrifft die Messbarkeit und Effizienz der Mediationsleistung. |
Auseinandersetzung | Eine Auseinandersetzung beschreibt die eingehende Beschäftigung mit einem Problem oder einem Konflikt. Sie ist vom Streit zu unterscheiden. |
Ausbildungsstandards | Vereinheitlichte, anerkannte oder angestrebte Maßstäbe für die Ausbildung in der Mediation. Meist beziehen sie sich auf das Ausbildungsvolumen (Stundenzahl), die Inhalte und die Methoden (Präsenz, Übungen, Supervision). Die Ausbildungsverordnung stellt Mindestanforderungen heraus. Die Standards sollen helfen, gesetzliche Vorschriften zu konkretisieren oder überhaupt Regeln zu schaffen. Wie bei allen Regulierungen, bedürfen auch die Standards wiederum der Konkretisierung. Aus diesem Grund versucht das Wiki eine Gegenüberstellung und inhaltliche Anreicherung. Näheres dazu finden Sie in den Beiträgen: Ausbildungsinhalte, Schulen und Standards. |
Ausbildungsqualität | Die Qualität der Mediationsausbildung betrifft die Messbarkeit und Effizienz der zur optimalen Durchführungskompetenz führenden Mediationsausbildung. Die Ausbildungsqualität wird von der Ausführungsqualität unterschieden. |
Ausbildungskriterien | Anforderungen an die Mediationsausbildung. |
Ausbildungskompetenz | Die Fähigkeit zur Kompetenzausbildung. Der zukünftige Mediator soll eine mehr oder weniger genau umschriebene Kompetenz nachweisen können. Die Ausbildungskompetenz beschreibt die Kompetenz, die erforderlich ist, um diese Kompetenz ausbilden zu können. Die Frage, wie sich die Kompetenz bei einem Schüler ausbilden lässt, wird unter den Begriff der Kompetenzausbildung gefasst. |
Ausbildungsinhalte | Die Inhalte der Mediationsausbildung werden in der ZMediatAusbV für zertifizierte Mediatoren festgelegt. |
Ausbildung | Ausbildung bezeichnet die Gesamtheit aller Lehrmaßnahmen, die dazu führen, dass der Ausgebildete eine bestimmte Qualifikation erlangt. Die Ausbildung in Mediation soll die Fähigkeiten vermitteln, die zur Durchführung des Verfahrens und zur Ausübung des Mediatorenberufs erforderlich sind. |
Augensprache | Die Augensprache bezieht sich auf die Kommunikation, die durch Augenbewegungen, Blickkontakt, Pupillenreaktionen und andere Augenausdrücke ausgedrückt wird. Diese Art der Kommunikation kann bewusst oder unbewusst sein und kann verwendet werden, um eine Vielzahl von Emotionen, Gedanken und Absichten auszudrücken.
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Augenhöhe | Augenhöhe ist nicht nur der Augenstand im Gesicht, sondern meint im übertragenen Sinne als gleiche Augenhöhe auch auf gleichem Rang oder gleicher Verhandlungsposition befindlich. Der Mediator hat darauf zu achten, dass es den Parteien gelingt auf gleicher Augenhöhe zu verhandeln. |
Augen | Das Auge ist das wichtigste Sinnesorgane des Menschen. Es steuert seine Wahrnehmung. Gleichzeitig sagt man ihm nach, dass es einen Blick in die Seele erlaubt. Für den Mediator ist das Auge ein Äußerungsmerkmal des Menschen, dass neben der Mimik, Gestik und Körpersprache helfen kann, den Menschen besser zu verstehen. |
Auftrag | Der Auftrag ist ein Vertragstyp im BGB. Er ist in § 662 BGB geregelt und besagt, dass sich der Beauftragte durch die Annahme eines Auftrags verpflichtet, ein ihm von dem Auftraggeber übertragenes Geschäft für diesen unentgeltlich zu besorgen. Die Mediation als Dienstvertrag erwartet eine Vergütung. Weil das Mediationsgesetz weder einen Dienstvertrag noch eine Vergütung voraussetzt, wohl aber einen Rechtsbindungswillen, kann der Mediationsvertrag auch als Auftrag erteilt werden. |
Aufmerksamkeit | Die Aufmerksamkeit bezieht sich auf die Fähigkeit, sich auf etwas zu konzentrieren, es zu beobachten und wahrzunehmen. Sie kann bewusst oder unbewusst sein und kann von äußeren Reizen oder inneren Gedanken und Emotionen beeinflusst werden. Sie ist in der Mediation von der Achtsamkeit zu unterscheiden.
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Aufgabe | Die Aufgabe im hier verstandenen Sinn betrifft eine Tätigkeitserwartung. Wenn sich die Erwartung an den Mediator richtet, ist auch von der Mediatorenaufgabe die Rede. Welche Aufgaben der Mediator zu erfüllen hat, ergibt sich aus dem Aufgabenverzeichnis. |