Nützlichkeit | Je nützlicher sich die durch das Verfahren herbeigeführte Lösung (das Ergebnis) erweist, umso nützlicher ist das Verfahren, das diese Lösung herbeiführen kann |
Informiertheit | Je vollständiger die zugrunde zulegenden Informationen sind, umso treffender wird die Entscheidung. Der Mensch nutzt alle Intelligenzzentren, um entscheidungsfähig zu sein |
Themen und Konflikte | Ein geschickter Mediator achtet darauf, dass sich die Konflikte in den Themen wiederfinden lassen. |
Über das Ziel der Mediation | Je weiter das Ziel in die Zukunft (auf den Nutzen) gelegt wird, umso wahrscheinlicher ist ein paralleles Denken. |
Das Ergebnis der Mediation | Das Ergebnis beschreibt das WAS. Die Lösung beschreibt das Wie. Der Nutzen beschreibt das WOZU. |
Die Frage nach dem Streitmotiv | Es fällt auf, dass der Streit um Positionen die Lösung an und für sich nicht in Frage stellt. Erst wenn auch die Lösung selbst in Frage gestellt wird, bekommt die Frage nach dem WOZU eine Berechtigung. Die Frage nach dem Wozu betrifft das Streitmotiv. Ihre Beantwortung ist in den Antragsverfahren nicht vorgesehen. Diese Verfahren sind also nicht geeignet, wenn es darum geht eine Lösung zu suchen. |
Sicherheit des Verfahrens | Bei den Verfahren, die durch Antrag eingeleitet werden (zB Gerichtsverfahren), ist ein Ergebnis (meist in Form einer Entscheidung) sicher. Wem also ein irgendwie geartetes Ergebnis wichtig ist, der sollte sich für diesen Fokus entscheiden. Es wird ein Ergebnis herauskommen. |
Position und Antrag | Bei Antragsverfahren ist die Position mit dem Antrag identisch, der zugleich die Lösung des Problems darstellt. Wenn die Durchsetzung der eigenen Lösung (Position) im Vordergrund steht, sind konfrontative Antragsverfahren (wie das Gerichtsverfahren) die beste Wahl. Sie erlauben ein Machtspiel und bieten das Instrumentarium, Positionen durchzusetzen. Es werden allerdings Reaktionen beim Gegner provoziert, die möglicherweise dessen Widerstand hervorrufen. |
Mediationsvertrag | Der Mediationsvertrag markiert nicht den Beginn der Mediation. Wohl begründet er die Rechtsverhältnisse aus denen sich die rechtlichen Verpflichtungen der Prozessteilnehmer ergeben und legitimiert die Prozesshandlungen. |
Es gibt keine Mediationsordnung | Auch wenn die Bezeichnung Mediationsordnung eine Allgemeingültigkeit suggeriert, kann sie das Verfahren nur für die Vertragspartner des Verwenders regulieren. Alle anderen am Prozess eventuell zu beteiligenden Personen sind ihr nicht unterworfen. |
Toleranz und Verletzlichkeit | Je mehr der Mensch mit sich zufrieden sein kann, umso toleranter kann er sein! Je mehr er mit sich einverstanden ist, umso geringer ist seine Verletzlichkeit |
Augenhöhe | Wer auf gleicher Augenhöhe verhandeln will, sollte den Gegner nicht mächtiger denken, als man selber ist. |
Verfahrensebene - Fallebene | Es ist eine unbedingte Voraussetzung, dass der Mediator zwischen der Verfahrensebene und der Fallebene zu differenzieren weiß. Nur so verwirklicht er den Charakter eines Metaverfahrens. |
Verhandlungsstrategie | Die Verhandlungsstrategie besteht darin, den Lösungskuchen zu vergrößern aber die Verhandlungsmasse zu verkleinen. |
Bewertung | Die Bewertung ist von der Suche zu unterscheiden und kommt immer erst am Schluss |
Verbindlichkeit der Abschlussvereinbarung | Die Wirksamkeit der Abschlussvereinbarung ist unabhängig von der Frage der Wirksamkeit oder der Fehlerhaftigkeit der Mediation zu beurteilen. Fehler in der Mediation schlagen also nicht notwendigerweise auf die Abschlussvereinbarung durch, die wegen der Fehler also weder anfechtbar noch nichtig ist. |
Dimensionen | Wenn Sie die Informationen den Dimensionen der Informationsmetaebene zuordnen, wissen Sie erstens, wo sie hingehören und zweitens, wie damit umzugehen ist. Ordnen Sie die Information also zunächst einer Dimension zu. Positionieren Sie die Information an die Stelle im Verfahren, wo die Dimension eingeordnet wird. Bearbeiten Sie die Information erst dann, wenn der Schritt an der Reihe ist. |
Eigenschaften und Wesen der Mediation | Was dem Wesen der Mediation zuwiderläuft, ist KEINE Mediation! |
Therapie und Mediation | Die Mediation ist KEINE Therapie. Sie kann der Therapie jedoch zuarbeiten und eine hervorragende Ergänzung darstellen, die auch der Therapeut nutzen kann. |
| Die Mediation ist weder eine Rechtsberatung noch eine Rechtsentscheidung! Trotzdem spielt beides in der Mediation eine Rolle. Die Mediation geht weit über das juristische Denken hinaus, ohne sich darüber hinwegzusetzen. |