Kenntnis des Wesens der Mediation | Um die vom Gesetzgeber umschriebenen Aufgaben wirkungsvoll in den Prozess der Mediation einbeziehen zu können, muss der Mediator ihre Bedeutung und Funktionsweise kennen und auf das Wesen beziehen können |
Anwendbarkeit des Mediationsgesetzes | Eine Mediation im Sinne des Mediationsgesetzes ist eine Mediation, die einen Mediationsvertrag als Rechtsgrundlage erfordert. |
Verschwiegenheitspflicht und Verschwiegenheitsrecht | Der Mediator hat eine Verschwiegenheitspflicht, kein Verschwiegenheitsrecht! |
Mediation als Spiel | Je besser die Partei das "Spiel" (die Mediation) versteht und je größer ihr Interesse ist, das "Spiel" zu spielen (nach einer Lösung zu suchen), desto besser kann sie mitspielen! |
Vorteile der Mediation (Zusammenfassung) | Die Mediation hat gegenüber anderen Verfahren und Vorgehensweisen den Vorteil, dass sie den Nutzen nach vorne stellt, ein auf wechselseitigem Verstehen basierendes Einvernehmen herstellt und nur die Kosten verursacht, die dem Bedarf der Parteien entsprechen. |
Kostenvergleich und Kostenrisiko | Je größer der Streit, desto größer ist auch das Kostenrisiko. Die Kosten eines streitigen Verfahrens orientieren sich am Streit. Die Kosten eines einvernehmlichen Verfahrens orientieren sich am Bedarf. Im Einvernehmen verringert sich der Unterstützungsbedarf. |
Konfliktertrag | Der Konfliktertrag bezieht sich auf den Zustand der von vorne herein bestehenden oder der wiedererlangten Konfliktfreiheit. Er beschreibt, ob der Konflikt und die Art und Weise seiner Beilegung unter dem Strich eher Vor- oder Nachteile eingebracht hat.
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Berechnung der Konfliktkosten | Immer wenn der Aufwand zur Herbeiführung der Lösung und der Aufwand zur Herbeiführung des Nutzens zusammen größer sind als die Kosten zur Schadensbeseitigung, spricht die Kalkulation dafür, einen anderen Weg zur Konfliktlösung einzuschlagen. |
Mediationsverständnis | Das zugrundeliegende Mediationsverständnis ist ausschlaggebend für die Festlegung der Pflichten des Mediators. Je klarer das Mediationsverständnis definiert ist umso definitiver lassen sich die Pflichten ermitteln. |
Zwang zur Mediation | Der Zwang zur Mediation macht die Mediation nicht groß, sondern klein. |
Verantwortung des Richters | Die Verantwortung des Richters endet bei der Frage, inwieweit die gebotene Entscheidung Recht und Gesetz entspricht. Entschieden wird die Rechtsfrage, nicht die Frage des dahinter liegenden oder darüber hinausgehenden Konfliktes. |
Angabe der Grundsätze der Mediation | Dass Gesetz verlangt die Abstimmung der Grundsätze in §2 Mediationsgesetz. Zu nennen sind (zunächst nur) die (unverzichtbaren) Grundsätze, die der Verhandlungslogik der Mediation entsprechen und diese ergeben. |
Grundsätze und Ablauf | Es kommt darauf an die Informationen an die Parteien so zu bündeln, dass sie den andersartigen Prozess der Mediation verstehen und sich aktiv in diesem Prozess bewegen können. |
Informationsbeschaffung | Wenn der Mediator Informationen einbringt oder Berechnungen durchführt haftet er für die Richtigkeit der Information oder des Berechnungsergebnisses. |
Internationale Mediation | Die internationale Mediation betrifft eine Mediation mit Auslandsbeteiligung, bei der ausländisches Recht zur Anwendung kommt. Sie ist von der Cross Border Mediation zu unterscheiden, bei der europäisches Recht zur Anwendung kommt. |
Rollenklärung des Mediators | Die Rolle bestimmt das Verhalten. Je klarer die Rolle definiert ist und je besser sie verstanden wird umso eindeutiger sind die Erwartungen die an die Rolle (oder den Rolleninhaber) gerichtet werden. |
Umfang der zu erhebenden Informationen | Die in der Mediation zu erhebenden Informationen müssen sich auf alle Daten und Hinweise erstrecken, die zum Verständnis des Verfahrens, des Konfliktes, des Verhaltens der Parteien und ihrer Beweggründe sowie der möglichen Lösungsoptionen beitragen. |
Feedback | Ein Feedback enthält stets die Einladung, die Information zu teilen. |
gute Absichten | Der Mediator geht davon aus, dass gute Absichten stets vorhanden sind. Er muss sie nur herausarbeiten.
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Verwendung meditativer Techniken im Prozess | Die Verwendung meditativer Techniken macht aus einer Verhandlung noch lange keine Mediation. Eine Mediation kommt erst zustande, wenn die Techniken mit den Methoden und den funktionalen Einheiten in einem Prozess zusammengeführt werden! |