Gedanken sind frei | In der Mediation kommt es darauf an, Informationsfilter wie jede andere Einschränkung oder Manipulation von Informationen zu erkennen und aufzuheben, damit die Gedanken befreit werden. |
Allparteilichkeit und Neutralität | Die Unterstützung einer Partei darf nur so weit gehen, dass sie nicht zu einer Übervorteilung führt. Die Allparteilichkeit soll lediglich sicherstellen, dass die Parteien auf gleicher Augenhöhe verhandeln. |
Verhandeln auf gleicher Augenhöhe | Der Mediator muss sicherstellen, dass die Partei mit der Gegenseite auf gleicher Augenhöhe verhandeln kann. |
Eigenverantwortlichkeit | In der Mediation wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass die Partei für sich selbst spricht. Sie braucht nur dann einen Beistand, wenn sie dazu nicht in der Lage ist. |
Erkenntnis des Mediators | Der Mediator fragt stets: Wozu muss ich das wissen und wie fügt sich das Wissen in die Mediation ein? |
Kernnwissen der Mediation | Die Mediation lebt von dem Wissen, was die Parteien dazu befähigt, trotz des Konfliktes und widriger Umstände selbst eine konstruktive Lösung zu finden. |
| Der Mediator fragt nicht, was er als nächstes tut. Er fragt was gerade passiert, welche Erkenntnis erforderlich ist, um die Mediation fortzusetzen, warum sich der Partei die gebotene Erkenntnis nicht erschließt und was er dazu beitragen kann, der die Partei den Gedanken an sich heranlässt mit der Option ihn wieder zu verwerfen. |
Strategie der Mediation | Die Strategie der Mediation besteht darin, alle Hindernisse aus dem Weg zu räumen, die die Parteien davon abhalten (können), die Lösung des Problems oder des Konfliktes selbst herbeizuführen. |
Werkzeuge und ihre Wirkung | Die Werkzeuge entfalten ihre mediative Wirkung nur in ihrem vorgegebenen Zusammenspiel.
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Streitbeilegungsverfahren | Das Streitbeilegungsverfahren ist ein Konfliktbeilegungsverfahren der Verbraucherschlichtungsstelle
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Verbraucherschlichtungsstelle | Die Verbraucherschlichtungsstelle führt ein Streitbeilegungsverfahren, das eine angepasste Moderation, eine Mediation eine Schlichtung oder ein Schiedsgerichtsverfahren darstellen kann, wofür der Streitmittler verantwortlich ist. |
Berufstätigkeit des Mediators | Beachten Sie bitte, dass die methodische Anwendung der Mediation im erweiterten Mediationsradius und außerhalb des Verfahrens nach §1 Mediationsgesetz keine berufliche Zuordnung erfordert. |
Formalisierung der Mediation | Je höher der Konflikt eskaliert ist, desto deutliche muss sich die Mediation von dem Konfrontationsgeschehen herum abgrenzen. Nur so lässt sich die Konfrontation heraushalten. |
Der gedankliche Flow | Wenn sich Gedanken nicht im Rhythmus der Mediation entwickeln lassen, ist die Durchführung einer Mediation nicht möglich |
Empathie und Emotionen | Wenn die Emotionen (Gefühle) des Gegenübers nicht wahrgenommen und verstanden oder gar geleugnet werden, fühlt sich der ganze Mensch nicht akzeptiert. Deshalb werden Emotionen als nicht verhandelbare Tatsachen beschrieben. |
Dimensionieren und Umgang mit Komplexität | Bei jeder Information ist darauf zu achten, um welche Art Information es sich handelt. Fakten werden anders behandelt als Meinungen, Argumente anders als Themen und Positionen, Lösungen anders als Motive usw. Sobald die Information qualifiziert wurde, kann sie eingeordnet werden und es ist klar, wie mit ihr umzugehen ist. |
Grenzen überwinden | Es ist das Denken, das Grenzen überwindet (und überwinden muss). Die Mediation beschreibt lediglich den gedanklichen Weg und die Bedingungen, dass und wie sich die Grenzen überwinden lassen. |
Der erweiterte Lösungsansatz der intergrierten Mediation | Der erweiterte Lösungsansatz der intergrierten Mediation wirkt sich auch auf die Verwendung der Mediation aus. Im Mittelpunkt steht ihre Kompetenz, die sich methodisch auch in anderen Verfahren abbilden lässt. |
| So wenig Mensch und so wenig Problem wie möglich! |
Gerechtigkeit und Vergeltung | Die Vergeltung als Reaktion auf eine als ungerecht empfundene Handlung erlangt eine Priorität vor dem Eigeninteresse. |