| Es gibt zwingendes (stets zu beachtendes) und dispositives (abänderbares) Recht. Das dispositive Recht stellt Rechtsfolgen für den Fall zur Verfügung, dass sich die Parteien selbst nicht einigen können. |
Recht als Orientierungshilfe | Es gibt zwei grundlegende Orientierungshilfen in der Mediation. Die eine betrifft die Zweckverwirklichung, die aus dem Mediationsverständnis hergeleitet wird. Die andere betrifft das Recht, das mehr oder weniger konkrete Handlungs- und Unterlassungsanweisungen ergibt. Beides erlaubt lediglich eine Orientierung und ist keine Gebrauchsanleitung. |
Hierarchie und Konsens | Es gibt keine Hierarchie. Alles geschieht im KONSENS |
Lösungssuche | Es gibt immer eine Lösung. Man muss nur danach suchen! |
Lösungssuche | Es gibt immer eine Lösung, die alle Parteien zufriedenstellen kann. Sie muss nur GESUCHT werden |
Höchstpersönliche Rechtsgeschäfte | Es gibt höchstpersönliche Rechtsgeschäfte (Heirat, Testament), bei denen die Erteilung einer Vollmacht von vorneherein ausgeschlossen ist. |
Die Sichten auf die Mediation | Es gibt eine mechanistische und eine systemische Sicht auf Mediation. |
| Es geht darum, den Parteien einen Gesprächsraum zur Verfügung zu stellen, in dem es ihnen erlaubt ist, ihre Motive offen zu legen, ohne dass sie sich um Konsequenzen sorgen müssen, so dass ihre Gedanken freien Raum gewinnen können. |
Die Frage nach dem Streitmotiv | Es fällt auf, dass der Streit um Positionen die Lösung an und für sich nicht in Frage stellt. Erst wenn auch die Lösung selbst in Frage gestellt wird, bekommt die Frage nach dem WOZU eine Berechtigung. Die Frage nach dem Wozu betrifft das Streitmotiv. Ihre Beantwortung ist in den Antragsverfahren nicht vorgesehen. Diese Verfahren sind also nicht geeignet, wenn es darum geht eine Lösung zu suchen. |
| Erweiterungen und Kombinationen sind möglich, wenn es gelingt, die Bausteine der Verfahren entweder anders zusammenzusetzen oder stimmig zu erweitern |
Der Nutzen der Konfliktbeilegung | Erst wenn der Nutzen der Konfliktbeilegung und der darauf abgestimmte Nutzen des Verfahrens geklärt sind, kann der Betroffene entscheiden, welche Hilfe er benötigt, um das Verfahren zu verwirklichen. |
Verstehen und Entscheiden | Erst verstehen, dann entscheiden. Wenn Informationslücken bestehen, sollten sie aufgedeckt werden. Das gleiche gilt für ein Verhalten, das nicht nachvollziehbar ist. Ohne diese Klärungen ist jede Entscheidung eine reine Spekulation. |
Verstehen als Entscheidungsgrundlage | Erst verstehen, dann entscheiden. |
Verstehen und entscheiden | Erst verstehen, dann entscheiden! Wer diesen Grundsatz befolgt, trifft stets die richtigen Entscheidungen! |
| Erst die Kenntnis über die Steuerung der Zusammenhänge und ihre Verwirklichung im konkreten Fall ergibt das, was eine Mediation ausmacht |
| Entscheidend ist nicht die Verpackung (der Rahmen), sondern der Inhalt (was drin ist). |
Umgang mit den Gedanken in der Mediation | Entscheidend ist gedankliche Ordnung. |
| Einfühlung setzt die Bereitschaft voraus, den Anderen so anzunehmen, wie er ist. Das erfordert mehr als nur Toleranz. Das erfordert Akzeptanz. Das erfordert, dass die Gefühle des anderen ernst genommen und nicht in Frage gestellt werden dürfen. |
Willenserklärungen | Eine Willenserklärung ist eine private Willensäußerung, die auf die Erzielung einer Rechtsfolge gerichtet ist |
Verletzung und Heilung | Eine Verletzung kann nicht durch eine weitere Verletzung geheilt werden. |