Verfahren und Methode | Das Verfahren gibt den Rahmen vor. Die Methode füllt ihn aus!!! |
Verfahren als Rahmen | Das Verfahren (also der Container) ergibt den feststehenden rechtlichen Rahmen des Verfahrens. Die Methode ist sein Inhalt. |
Verbraucherschlichtungsstelle | Die Verbraucherschlichtungsstelle führt ein Streitbeilegungsverfahren, das eine angepasste Moderation, eine Mediation eine Schlichtung oder ein Schiedsgerichtsverfahren darstellen kann, wofür der Streitmittler verantwortlich ist. |
Verbindlichkeit der Abschlussvereinbarung | Die Wirksamkeit der Abschlussvereinbarung ist unabhängig von der Frage der Wirksamkeit oder der Fehlerhaftigkeit der Mediation zu beurteilen. Fehler in der Mediation schlagen also nicht notwendigerweise auf die Abschlussvereinbarung durch, die wegen der Fehler also weder anfechtbar noch nichtig ist. |
Verantwortung des Richters | Die Verantwortung des Richters endet bei der Frage, inwieweit die gebotene Entscheidung Recht und Gesetz entspricht. Entschieden wird die Rechtsfrage, nicht die Frage des dahinter liegenden oder darüber hinausgehenden Konfliktes. |
Verantwortlichkeit | Jeder kann nur Verantwortung für das übernehmen, was er auch kontrollieren kann. |
Unmöglichkeit der Leistung | An dieser Stelle ein Hinweis: Unmöglichkeit ergibt sich immer aus dem Inhalt des Schuldverhältnisses. Lautet der Auftrag gerade darauf, den Ring vom Meeresgrund zu bergen, liegt selbstverständlich keine Unmöglichkeit vor. Daher ist in diesem Zusammenhang immer an die oben dargestellten Grundsätze der Auslegung zu denken. |
Umgang mit der Komplexität in der Mediation | Von einem Profi-Mediator muss man erwarten, dass er die Komplexität bewältigen kann! |
Umgang mit den Gedanken in der Mediation | Entscheidend ist gedankliche Ordnung. |
Umfang der zu erhebenden Informationen | Die in der Mediation zu erhebenden Informationen müssen sich auf alle Daten und Hinweise erstrecken, die zum Verständnis des Verfahrens, des Konfliktes, des Verhaltens der Parteien und ihrer Beweggründe sowie der möglichen Lösungsoptionen beitragen. |
Umfang der Konfliktlösung | Das Verfahren zielt auf eine vollständige Konfliktlösung |
Über die Struktur in der Mediation | Die Mediation ist ein strukturiertes und ein strukturierendes Verfahren, das Erkenntnisse im Konflikt ermöglichen soll. |
Über das Ziel der Mediation | Je weiter das Ziel in die Zukunft (auf den Nutzen) gelegt wird, umso wahrscheinlicher ist ein paralleles Denken. |
Über das Verhältnis zur Rechtspflege und zum Rechtsschutz | Die Mediation ist weder Rechtspflege, noch Rechtsschutz. Sie dient nicht der Wahrung des Rechts sondern der Verwirklichung von Interessen im Rahmen des Rechtes. |
Trial and Error als Lernprozess in der Mediation | Das in der Mediation anzuwendende Trial and Error Prinzip ist ein Lernprozess, von dem der Mediator und die Parteien profitieren weil Fehlannahmen ausgeschaltet werden.
|
Toleranz und Verletzlichkeit | Je mehr der Mensch mit sich zufrieden sein kann, umso toleranter kann er sein! Je mehr er mit sich einverstanden ist, umso geringer ist seine Verletzlichkeit |
Therapie und Mediation | Die Mediation ist KEINE Therapie. Sie kann der Therapie jedoch zuarbeiten und eine hervorragende Ergänzung darstellen, die auch der Therapeut nutzen kann. |
Themen und Konflikte | Ein geschickter Mediator achtet darauf, dass sich die Konflikte in den Themen wiederfinden lassen. |
Teilnahmeberechtigung | Wer an einer Mediation teilnehmen darf, ergibt sich aus dem Mediationsvertrag bzw. der Mediationsdurchführungsvereinbarung. Die Parteien entscheiden stets gemeinsam über diese Frage. Einen durchsetzbaren Anspruch auf Teilnahme an einer Mediation kann es nur in dem Umfang geben, wie es einen Anspruch auf Durchführung einer Mediation gibt. |
Techniken und Methoden | Wenn die Techniken die Werkzeuge sind, dann beschreiben die Methoden die Werkzeugverwendung! Das Verfahren bildet den Rahmen und gibt die Ausrichtung für die Methoden vor. |