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Über das Verhältnis zur Rechtspflege und zum Rechtsschutz

ID
Leitsatz 15359
Bezeichnung
Über das Verhältnis zur Rechtspflege und zum Rechtsschutz
Leitsatz
Die Mediation ist weder Rechtspflege, noch Rechtsschutz. Sie dient nicht der Wahrung des Rechts sondern der Verwirklichung von Interessen im Rahmen des Rechtes.
Fundstelle
Rechtsschutz
Schule
Kategorie
Recht
Schlagworte