Der Begriff Mediation wird vielschichtig verwendet. Oft ist er nur ein Synonym für eine friedliche Streitvermittlung. Fachlich kann diese Streitvermittlung auch etwas anderes sein. Sobald die Mediation als ein Verfahren i.S.d. §1 Mediationsgesetz angeboten ist, muss sie auch der gesetzlichen Definition entsprechen. Wenn der Vorgang dieser Definition entspricht, spielt es keine Rolle, wie das Verfahren bezeichnet wird. Dann gilt der juristische Grundsatz falsa demonstratio non nocet. Die Gesetzgebung zeigt aber auch, dass die Mediation als Methode in einem anderen Verfahren (Güterichter) angewendet werden kann. Es ist also unschädlich, wenn die Mediation, sofern sie nicht als Verfahren i.S.d. Mediationsgesetzes angewendet wird, als Methode zu benennen, die in einem anderen Verfahren zur Anwendung kommt.