Fürsorgepflicht als Nebenpflicht
- ID
- Beispiel 15858
- Bezeichnung
- Fürsorgepflicht als Nebenpflicht
- Beispiel
- Die Mediation ist ein Verfahren bei dem die Parteien auf gleicher Augenhöhe verhandeln sollen. Wenn der Mediator bemerkt, dass eine Partei in der Verhandlung unterlegen ist, gebietet die Allparteilichkeit ihre Unterstützung. Wo die Allparteilichkeit z.B. wegen des Grundsatzes der Neutralität ihre Grenzen findet, muss der Mediator die Situation ansprechen und der Partei die Möglichkeit geben, einen Beistand hinzuzuziehen.
- Fundstelle
- Fürsorgepflicht
- Zuordnung
- Fall
- Schule
- Schlagworte
- fürsorgepflicht betreuung allparteilichkeit
- Gewichtung