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Gender-responsive-Mediation

Wissensmanagement » Diese Seite wird im Archiv hinterlegt. Weil sie eine Mediation betrifft, ergibt sich eine logische Zuordnung zur Mediationsdatenbank unterhalb der Enzyklopädie der Wiki-Abteilung Wissen und zum Abschnitt Mediation im 3. Buchabschnitt des Fachbuchs Mediation.

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In den letzten Jahrzehnten hat die Mediation als Konfliktlösungsverfahren an Bedeutung gewonnen, besonders in komplexen, interkulturellen und sozialen Kontexten. Gleichzeitig hat die wachsende Aufmerksamkeit für Genderfragen in der Forschung und Praxis dazu geführt, dass die spezifischen Bedürfnisse und Herausforderungen von Frauen und anderen marginalisierten Geschlechtern stärker in den Blickpunkt gerückt sind. Gender-responsive Mediation ist eine Antwort auf diese Entwicklungen. Sie leistet einen Beitrag dafür, dass Konfliktlösungsprozesse geschlechtsspezifische Ungleichheiten und Diskriminierungen berücksichtigt.

Theoretischer Hintergrund

Mediation ist ein strukturiertes Verfahren, bei dem eine neutrale dritte Partei, der Mediator oder die Mediatorin, Konfliktparteien dabei unterstützt, freiwillig und kooperativ zu einer Lösung ihres Konflikts zu gelangen. So lautet zumindest die formale Definition, die sich auch mit dem Mediationgesetz deckt. Das Ziel des Verfahrens ist es, die Interessen beider Seiten zu berücksichtigen und eine einvernehmliche Vereinbarung zu finden. Es würde dem internationalen Bild auf die Mediation entprechen, wenn diese Definition abgewandelt wird. Es verwundert deshalb nicht, wenn das European Institute for Gender Equality unter der geschlechtersensiblen Mediation Methoden der Streitbeilegung mit anderen Mitteln als durch gerichtliche Entscheidungen, die rechtsuchenden Frauen besser gerecht werden können, indem sie insbesondere mehr Flexibilität bieten, Kosten senken und Fristen verkürzen sowie sicherstellen, dass Opfer keiner sekundären Viktimisierung unterliegen.1

Gender-responsive Mediation erkennt an, dass Machtungleichheiten zwischen den Geschlechtern oft in Konflikten verwoben sind und dass diese nicht ignoriert werden können, ohne das Ergebnis des Mediationsprozesses zu beeinflussen. Frauen und andere marginalisierte Geschlechtergruppen sind in vielen gesellschaftlichen und kulturellen Kontexten strukturell benachteiligt, was sich in Konflikten durch asymmetrische Machtverhältnisse und eine unterschiedliche Verhandlungsposition niederschlagen kann. Es ist fraglich, ob und inwieweit die Mediation hier Abhilfe schaffen kann, wenn davon ausgegangen wird, dass die Mediation bei Machgefällen, hoch eskalierten Konflikten und Gewalthintergründen gar nicht möglich sei. Diesen Ansatz verfolgt wohl auch das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt indem es zumindest eine verpflichtende Mediation verhindern will. In der Begründung zu Art. 48 wird ausgeführt, dass ein Machtgefälle nicht ausgeglichen werden kann, wenn bei den Opfern ein Gefühl von Scham, Ohnmacht und Verletzlichkeit hervorgerufen wird, während Täter mit einem Gefühl von Macht und Dominanz belohnt werden.2

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Hinweise und Fußnoten
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Bearbeitungsstand: 2024-09-18 12:30 / Version .

Alias:
Siehe auch: Wut Verfahrensverzeichnis
Prüfvermerk: -


Based on work by Arthur Trossen
Seite zuletzt geändert am Mittwoch September 18, 2024 17:29:47 CEST.

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