Grenzen der Neutralität | Die Neutralität kann verhandelt werden. Sie steht allerdings dann nicht mehr zur Disposition, wenn die Wahrnehmung der Metaebene nicht mehr möglich ist oder eine Vorbefassung stattgefunden hat.
|
Abschlussvereinbarung | Sinn und Zweck der Abschlussvereinbarung ist die Sicherung und Umsetzung der gefundenen Lösung! |
Erfolgskriterien | Die Mediation legt selbst die Kriterien fest, wann sie wie erfolgreich war oder nicht. Die Kriterien ergeben sich aus den Motiven, die in der 3.Phase erarbeitet werden! |
Informationspflichten | Die Verletzung von Informations- und Offenbarungspflichten stellt einen Mediationsfehler dar |
Pflichtverletzung | Alles was keine Pflichtverletzung darstellt, ist erlaubt! |
Rechtsfehler | Eine professionell durchgeführte Mediation verpflichtet den Mediator zur rechtsfehlerfreien Mediation. Der Mediator muss also wissen, was in der Mediation erlaubt ist und was nicht. |
Interaktionen | Eine Handlung ist niemals nur isoliert zu bewerten, sondern immer nur als Teil einer Interaktionenkette zu betrachten, die durch den Kontext, das Setting, das Verhalten und den Zeitablauf beeinflusst wird. Letztlich ausschlaggebend ist stets die innere Einstellung des Mediators und die Frage, ob und inwieweit diese geeignet war, das Wesen der Mediation |
Bedeutung des Nutzens | Wenn die Mediation ein nutzenorientiertes Verfahren ist, ist alles richtig was den Nutzen herausstellt. Wenn die Mediation eine Verstehensvermittlung ist, ist alles richtig was ein Verstehen ermöglicht. |
Interdisziplinarität | Das Recht in der Mediation muss den psychologischen Anforderungen und denen der Mediation entsprechen. |
Mediationsvertrag | Der Mediationsvertrag ist ein durch das Mediationsgesetz konkretisierter Dienstvertrag |
Das Leistungsversprechen des Mediators | Das Leistungsversprechen des Mediators im Mediationsvertrag ist die Verpflichtung zur Durchführung einer Mediation i.S.d. Mediationsgesetzes. Seine Leistung besteht aus einer Vermittlung als Basis für eine parteiseitige Lösungsfindung. Der Mediator steht dafür ein, dass sich die Lösungsfindung aus der, den Kunstregeln folgenden Mediation verwirklichen lässt |
Wahrnehmung und Denken | Ein Mediator muss in der Lage sein, eine präzise Wahrnehmung und Gedankenfolge vorzuhalten |
Phasenlogik | Die innere Gliederung der Mediation ergibt sich aus der Phasenlogik. |
Über die Struktur in der Mediation | Die Mediation ist ein strukturiertes und ein strukturierendes Verfahren, das Erkenntnisse im Konflikt ermöglichen soll. |
Die Zukunftsregelung | Regelungen betreffen die Zukunft! |
Handwerk und Kunst der Mediation | Die Mediation ist mit einem Handwerk zu vergleichen, das Kunstfertigkeit erfordert. Es gibt Kunstregeln und Pflichten, die es zu beachten gilt unabhängig davon, ob der Mediator ein Handwerker oder ein Heimwerker ist |
Auflösung von Widersprüchen | Die Mediation ist stets eine Option, wenn es darum geht, Widersprüche aufzulösen. Sie ist allerdings nicht die Einzige. Deshalb ist ein Clearing erforderlich, um die in den Verfahren verborgenen Angebote gegeneinander abzugrenzen. |
Dynamik des Konflikts | Die Mediation arbeitet MIT nicht gegen die Dynamik des Konfliktes! |
Mediator als Metaebene | Der Mediator ist seine eigene Metaebene. |
Die Metaebene in der Mediation | Der Mediator repräsentiert die Metaebene für die Parteien. Die Lösungsfindung bildet die operative Ebene, die dem Mediator verwehrt ist, um die Metaebene sicherzustellen. |