| Die Durchführung eines Verfahrens geht mit einer Nutzenerwartung einher. Der Fokus ist auf die Lösung gerichtet, die den Nutzen zwar herbeiführen soll, aber nicht ohne Weiteres thematisiert. In der Mediation wird der Fokus stets auf den Nutzen gerichtet, der sich aus den Motiven (Interessen) ableiten lässt. Die Mediation ist deshalb ein nutzenorientiertes, kein lösungsorientiertes Verfahren. |
| Die eigentliche Herausforderung einer Ausbildung in Mediation besteht darin, einen inneren Transfer zu ermöglichen, bei dem der Auszubildende sich im Denken der Mediation wiederfindet (sodass er sie verinnerlichen kann) und seine eigenen Ressourcen (nach den Anforderungen des Verstehensprozesses) darauf einzurichten weiß. |
| Die Einigung ist stets in der Lage, das Recht zu korrigieren! |
Einrede der Verjährung | Die Einrede der Verjährung hindert die Durchsetzung des Anspruches dauerhaft (§ 214 Abs1 BGB; peremptorische Einrede). |
| Die Entscheidung, welches Verfahren zur Konfliktbeilegung führen soll, obliegt immer der Partei selbst! |
| Die Frage der Geeignetheit der Mediation ist in JEDER Mediation vorweg und in jeder Verfahrenslage zu prüfen! Die Geeignetheit ist von der Durchführbarkeit zu unterscheiden, die gegebenenfalls erst in der Mediation hergestellt wird. |
| Die Fragen des Mediators zielen darauf ab, Verstehen zu ermöglichen. Ihr einziger Zweck ist also zu verstehen. |
Freiwilligkeit als Eigenschaft | Die Freiwilligkeit ist ein unabdingbares Recht und ein wesentlicher Grundsatz, wenn nicht eine Eigenschaft der Mediation |
| Die Freiwilligkeit ist keinesfalls das Motiv für die Mediation. Sie ist ihre Bedingung und ihre Konsequenz! |
Freiwlligkeit und Bereitschaft | Die Freiwilligkeit ist von der Mediationsbereitschaft zu unterscheiden. |
Die Bedeutung von Emotionen in der Mediation | Die Gefühle und Emotionen helfen uns nicht nur die Welt wahrzunehmen. Sie zeigen uns auch den Weg durch's Leben und deuten auf die Konfliktursache hin. Es ist wichtig, auf die Gefühle zu achten. Gefühle können aber nicht denken. Vor allem können sie sich irren. Es ist deshalb genauso wichtig, die Gefühle zu hinterfragen. |
| Die gefundene Lösung ist stets an einer möglicherweise besseren oder schlechteren Lösung zu messen! |
| Die Grundsätze der interkulturellen Mediation gelten immer dann, wenn Menschen in Streit geraten, die aus unterschiedlichen Gruppen stammen, in denen unterschiedliche Werte und Verhaltensweisen charakteristisch werden. |
| Die Güterichterverhandlung ist keine Mediation (als Verfahren verstanden). Methodisch kann es eine Mediation sein, wenn sich der Güterichter an die Methode hält! Systematisch ist das Güterichterverfahren unter die Mediationsformen zu stellen |
| Die Güterichterverhandlung ist nichts anderes als die Güteverhandlung vor einem nicht erkennenden Richter. Das Mediationsgesetz ist auf dieses Verfahren NICHT anwendbar. So gesehen ist das Güterichterverfahren also zwar eine Mediation, aber keine Mediation i.S.d. Mediationsgesetzes. |
| Die Haltung des Mediators beschreibt die Art und Weise des Denkens, das eine wertefreie Metaebene für den Fall und den Prozess abbilden kann! |
Haftung des Mediators | Die Haltung des Mediators ist die Bedingung und der Garant für die korrekte Verwendung seiner Werkzeuge! |
| Die Ich-Botschaften bilden den wichtigsten Fokus des Mediators. Sie erschließen die Bedeutung und Motive des Gesagten. |
| Die Idee der Mediation ist es immer, mehrere Lösungsoptionen herauszuarbeiten, unter denen gewählt werden kann! |
| Die Implementierung der Mediation muss sich selbst an den Grundsätzen der Mediation messen lassen. |