- ID
- Leitsatz 4390
- Bezeichnung
- Leitsatz
- Das Recht der Mediation ist nur dann einschlägig, wenn das Verfahren unter den Begriff Mediation zu subsummieren ist, wie er im Mediationsgesetz definiert wurde! Aus §5 Mediationsgesetz ergibt sich, dass solche Mediationen nur von einem ausgebildeten Mediator durchgeführt werden können.
- Fundstelle
- Recht
- Schule
- allgemeine Mediation
integrierte Mediation - Kategorie
- Recht
- Schlagworte