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ID
Leitsatz 4390
Bezeichnung
Leitsatz
Das Recht der Mediation ist nur dann einschlägig, wenn das Verfahren unter den Begriff Mediation zu subsummieren ist, wie er im Mediationsgesetz definiert wurde! Aus §5 Mediationsgesetz ergibt sich, dass solche Mediationen nur von einem ausgebildeten Mediator durchgeführt werden können.
Fundstelle
Recht
Schule
allgemeine Mediation
integrierte Mediation
Kategorie
Recht
Schlagworte