Der Mediator sieht sich selbst als nicht neutral an (etwa weil er mit einer Partei befreundet ist oder weil er zu einer Partei Mitleid empfindet usw.).
Fehlerbehebung
1. den Medianden die mangelnde Neutralität mitteilen (§ 3 Abs. 1 MediationsG)
2. entscheiden, ob die Mediation fortgeführt werden kann.
Er kann es definitiv nicht, wenn er dadurch selbst den Zugang zur Meta-Ebene verloren hat.