Unterlassener Hinweis auf mangelnde Neutralität
- ID
- 345
- Bezeichnung
- Unterlassener Hinweis auf mangelnde Neutralität
- Kategorie
- Gewichtung
- haftungsrelevant
- Fehlertypologie
- Der Mediator sieht sich selbst als nicht neutral an (etwa weil er mit einer Partei befreundet ist oder weil er zu einer Partei Mitleid empfindet usw.).
- Fehlerbehebung
1. den Medianden die mangelnde Neutralität mitteilen (§ 3 Abs. 1 MediationsG)
2. entscheiden, ob die Mediation fortgeführt werden kann.
Er kann es definitiv nicht, wenn er dadurch selbst den Zugang zur Meta-Ebene verloren hat.- Fehlervermeidung
- Premium
- Erstellt
- Sonntag September 4, 2016 21:21:36 CEST
von Arthur Trossen