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Über die Verwendung des Begriffs "zertifiziert"

Eintrag
16429
Datum
2011-06-09
Schlagzeile
Über die Verwendung des Begriffs "zertifiziert"
Inhalt
Der Verkehr erwartet von einem Rechtsanwalt, der sich als "zertifizierter Testamentsvollstrecker" bezeichnet, dass er nicht nur über besondere Kenntnisse, sondern auch über praktische Erfahrungen auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung verfügt.
Autor
BGH
Kategorie
Rechtsprechung
Kommentar
Quellenhinweis
BGH, Urteil vom 9. Juni 2011 - I ZR 113/10
Fundstelle
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Schlagworte
zertifiziert    anwaltsrecht   
Relevanz
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Erstellt
Mittwoch Mai 1, 2024 08:18:21 CEST