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Brandenburgisches Schlichtungsgesetz

ID
15892
Kürzel
BbgSchlG
Kurzbezeichnung
Brandenburgisches Schlichtungsgesetz
Bezeichnung (offiziell)
Gesetz zur Einführung einer obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung im Land Brandenburg
Beschreibung
Regelt den sachlichen und räumlichen Anwendungsbereich, Zuständigkeit und Verfahren, Erfolglosigkeitsbescheinigung. Hinweis: Es gibt noch ein separates Schiedsstellengesetz
Typ
Landesgesetz
Institution
Gesetzgeber
Verwendung
Obligatorische Streitschlichtung
Fundstelle
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Datum
Tags
gütestelle    streitschlichtung