Brandenburgisches Schlichtungsgesetz
- ID
- 15892
- Kürzel
- BbgSchlG
- Kurzbezeichnung
- Brandenburgisches Schlichtungsgesetz
- Bezeichnung (offiziell)
- Gesetz zur Einführung einer obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung im Land Brandenburg
- Beschreibung
- Regelt den sachlichen und räumlichen Anwendungsbereich, Zuständigkeit und Verfahren, Erfolglosigkeitsbescheinigung. Hinweis: Es gibt noch ein separates Schiedsstellengesetz
- Typ
- Landesgesetz
- Institution
- Gesetzgeber
- Verwendung
- Obligatorische Streitschlichtung
- Fundstelle
- zur Webseite
- Datum
- Tags
- gütestelle streitschlichtung