Mediationsabbruch
- ID
- 13718
- Bezeichnung
- Mediationsabbruch
- Beschreibung
- Der Abbruch der Mediation (wenn er denn gemeint ist) bedeutet die Kündigung des Mediationsvertrages. Der Mediator sollte sich gegebenenfalls vergewissern, dass die Kündigung gemeint ist, um Missverständnisse (auch bei der Gegenseite) zu vermeiden. Er sollte auch versuchen zu verhindern, dass der Abbruch als Grund für eine Eskalation verwendet wird.
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- Verfahrenstyp