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Kompromissvergleich

ID
12980
Bezeichnung
Kompromissvergleich
Beschreibung
Ein Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen (resignativen) Nachgebens beseitigt wird. Es ist der von § 779 BGB geregelte Fall.
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Verfahrenstyp