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§ 4 ZMediatAusbV

Wissensmanagement » Sie befinden sich auf einer Unterseite des Kommentars zur Ausbildungsverordnung, die der Rubrik Kommentare in der Abteilung Werkzeuge zugeordnet wird. Hier sehen Sie die Kommentar zu §4 ZMediatAusbV

Ausbildungsverordnung Wortlaut §1 §2 §3 §4 §5 §6 §7 §8 Anlage

§ 4 Fortbildung durch Einzelsupervision
(1) Innerhalb der zwei auf den Abschluss seiner Ausbildung nach § 2 folgenden Jahre hat der zertifizierte Mediator mindestens viermal an einer Einzelsupervision, jeweils im Anschluss an eine als Mediator oder Co-Mediator durchgeführte Mediation, teilzunehmen. Die Zweijahresfrist beginnt mit Ausstellung der Bescheinigung nach § 2 Absatz 6 zu laufen.
(2) Über jede nach Absatz 1 durchgeführte Einzelsupervision ist von dem Supervisor eine Bescheinigung auszustellen. Diese Bescheinigung muss enthalten:
1. Name, Vornamen und Geburtsdatum des zertifizierten Mediators,
2. Datum und Ort der durchgeführten Einzelsupervision,
3. anonymisierte Angaben zur in der Einzelsupervision besprochenen Mediation sowie
4. Name und Anschrift des Supervisors.


Praktische Erfahrung

Auch wenn der Verordnungsgeber § 5 des Entwurfs der ZMediatAusbV gestrichen hat, zeigt der jetzige § 4, dass die praktische Erfahrung wohl doch eine sehr große Rolle im gesetzgeberischen Fortbildungskonzept spielt. Immerhin hat sich der Gesetzgeber die kostenintensivste Form eines Praxisnachweises einfallen lassen, indem er die Dokumentationen von 2 durchgeführten Mediationen / Jahr (siehe § 5 ZMediatAusbV-E) zugunsten von vier Einzelsupervisionen aufgelöst hat.

1+4 Einzelsupervisionen

Wer sich an die Regeln hält, wird nicht nur die Einzelsupervision nach § 2 Abs. 5 durchführen, sondern auch die darüber hinaus vorgeschriebenen Einzelsupervisionen nach § 3. Danach hat der Mediator in den beiden Folgejahren nach dem Ausbildungslehrgang zusätzlich 4 weitere Einzelsupervisionen durchzuführen. Diese haben allerdings keinen Einfluss auf den Titel, wohl auf die Kosten.

Wirtschaftlichkeit

Vier Supervisionen innerhalb von zwei Jahren, jeweils nach einer durchgeführten Mediation, entsprechen dem Umfang der praktischen Erfahrung, die der Verordnungsgeber sich bereits in seinem Entwurf der ZMediatAusbV vorgestellt hat. Dort schrieb er vor, dass der Mediator innerhalb von zwei Jahren mindestens vier Mediationsverfahren als Mediator oder Co-Mediator durchzuführen hat. Diese Zahl bleibt also unverändert. Anders wurde der Nachweis und die Verwertung geregelt. In dem Verordnungsentwurf genügte eine Dokumentation. Jetzt kann der Mediator nach der Vorstellung auf die Dokumentation verzichten, nicht aber auf die Einzelsupervision.

Das BMJ hat für die Anfertigung der Dokumentationen übrigens einen Erfüllungsaufwand von €726.000 errechnet (7.500 geschätzte Zahl an Mediatoren * 2 Fälle / Jahr = 15.000 Fälle * 1 Stunde Dokumentationsarbeit * €48,4 Stundenlohn). Auf den einzelnen Mediator entfallen €96,8 / Jahr.

Wie verändert sich diese Kalkulation nach der in Kraft befindlichen ZMediatAusbV?

Legen wir 2 Fälle pro Jahr für die geschätzten 1000 Neuzugänge1 zugrunde, hätte der zertifizierte Mediator weiterhin die Kosten für die Dokumentation zu tragen. Hinzukommen die Kosten für 3 Einzelsupervisionen im ersten Jahr nach dem Ausbildungslehrgang. Wenn die Einzelsupervision mit 2,5 Stunden als mittlerer Wert angesetzt wird und ein eher zu niedrig bemessenes Stundenhonorar des Supervisors iHv €100 zugrunde liegt, errechnen sich zusätzliche Kosten iHv €750. Hinzukommen die durchschnittlichen Fortbildungskosten von 10 Std/Jahr, die mit €250 als mittlerem Wert anzusetzen sind. Die Summe der Fortbildungskosten beträgt somit €1096,8/Jahr. Bei dem vom BMJ unterstellten Stundenlohn von €48,40 müsste der zertifizierte Mediator 23 Mediationsstunden/Jahr abrechnen, nur um die Fortbildungskosten zu decken.

Erfahrungsgewinn

Hinweise und Fußnoten
Dieser Beitrag ist Teil des Kommentars zur Ausbildungsverordnung.
Bitte beachten Sie die Zitier - und Lizenzbestimmungen.
Bearbeitungsstand: 2023-09-15 18:15 / Version 23.

Siehe auch: Ausbildung
Diskussion (Foren): Siehe Ausbildungsforum
Geprüft:


Based on work by Bernard Sfez und anonymous contributor . Last edited by Arthur Trossen
Seite zuletzt geändert am Sonntag November 3, 2024 11:33:27 CET.

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