Lade...
 

Über den Kommunikationsrahmen der Mediation

Wissensmanagement » Sie befinden sich auf einer Archivseite
Die Kommunikation wird in mehreren Beiträgen beschrieben, die miteinander verbunden sind. Lesen Sie deshalb bitte auch:

Phase 1 Mediationsregeln Kommunikationsrahmen Gesprächsregeln Onlinemediation Einzelgespräch Gesprächsführung

Bitte beachten Sie die begriffliche Unterscheidung zwischen den Gesprächsregeln der Mediation und dem Kommunikationsrahmen. Eine weitere Abgrenzung ist zum Kommunikationskontext und den Mediationsregeln vorzunehmen.

Kommunikationsrahmen

Es ist wichtig für das Verständnis der Mediation, den durch die Mediation geschaffenen Rahmen von den Gesprächsregeln zu unterscheiden. Oft geht das eine in das andere über. Während die Gesprächsregeln nur bedarfsabhängig (zur Disziplinierung) eingeführt werden sollten, macht es Sinn, die Parteien mit dem Kommunikationsrahmen der Mediation vertraut zu machen. Dabei geht es nicht um eine Disziplinierung, sondern um eine Orientierung und Klarstellung.

Die Mediation findet nicht nur in persönlichen Gesprächen statt. Es kommt immer wieder zu Kontakten mit den Parteien, die außerhalb eines Gesprächstermins stattfinden. Dabei geht es meist um Kleinigkeiten, wie die Vereinbarung eines Termins, die Terminsabsage die Versendung von E-Mails zwischen den Terminen, Telefonate, usw. Manchmal geht es auch um persönliche Anliegen, die ein intensiveres Gespräch erforderlich machen.

Es ist kaum möglich (und wäre auch extrem unpraktisch), solche Kontakte zu unterbinden. Rechtlich und methodisch gesehen handelt es sich um Einzelgespräche, womit schon ein Rahmen vorgegeben wird. Nach Paragraf zwei Mediationsgesetz können getrennte Gespräche nur im Einverständnis aller Parteien durchgeführt werden. Ohne an dieser Stelle auf die rechtlichen Auswirkungen dieser Vorschrift einzugehen,1 macht es Sinn, Einzelgespräche generell zu erlauben und dies in der Mediationsdurchführungsvereinbarung festzulegen.

Auch sollten die Parteien informiert werden, wie mit Telefonaten und E-Mails umgegangen wird. Der Mediator darf deren Inhalte (nach den Regeln der Einzelgespräche) nur verwerten, wenn dafür eine Zustimmung vorliegt. Um die Kommunikation zu erleichtern, sollten die Parteien also darauf hingewiesen sein, dass Mails die nicht an alle geschickt werden, als vertraulich behandelt werden. Die Parteien sollten auch darüber informiert sein, dass es keine Geheimnisse gibt, sodass die Gegenseite von einem Kontakt (aber nicht ohne weiteres über den Inhalt) zu informieren ist.2

 Bearbeitungshinweis:
Dieser Beitrag muss noch bearbeitet werden. Sie können daran mitwirken. Bitte informieren Sie sich im Beitrag Bearbeitungsbedarf. Die Bearbeitungsrückstände werden zur Textvollendung
Hinweise und Fußnoten

Bitte beachten Sie die Zitier - und Lizenzbestimmungen. Zitiervorgabe im ©-Hinweis.

Bearbeitungsstand:
Bearbeitungsstand: 2023-04-16 09:26 / Version 10.

Geprüft: -

1 Dazu näher unter Mediationsgesetz §2
2 Einzelheiten dazu unter Onlinemediation


Based on work by Arthur Trossen
Seite zuletzt geändert am Montag November 25, 2024 10:35:48 CET.

Durchschnittliche Lesedauer: 2 Minuten