Mediationsregeln
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Die Mediationsregeln stellen einen Bezug zum Thema Recht und zur Kommunikation her, wo es um die Einführung von Gesprächsregeln geht.
Recht (Mediationsrecht) Phase 1 Kommunikationsrahmen Mediationsregeln Gesprächsregeln Gesprächsführung
Das Mediationsgesetz besagt im §2 Abs.2. folgendes:
Genau betrachtet genügt es nicht, sich zu vergewissern dass die Parteien die Grundsätze und den Ablauf des Mediationsverfahrens verstanden haben. Denn dadurch kommen sie nicht zustande. Oft sind die Parteien nicht identisch mit dem Mediationsvertrag, sodass schon aus diesem Grunde eine separate Vereinbarung stattfinden muss, die nach dem hier vertretenen Rechtsverständnis am besten mit einer Mediationsdurchführungsvereinbarung abgeschlossen wird.
Mediationsvertrag Mediationsdurchführungsvereinbarung
Die Mediationsregeln müssen vereinbart werden
Theoretisch und rechtlich wäre es möglich, die Mediation Durchführungsvereinbarung den Parteien vor der Mediation zuzustellen, um sich dann zu vergewissern, ob die Mediationsregeln verstanden wurden. Fraglich ist jedoch ob damit eine Vereinbarung zustande kommt und bedenklich ist der Vorgang aus psychologischer Sicht, wo ein Verfahrensritual dafür sorgt, dass die Parteien in das Verfahren eingebunden werden und gleiche Augenhöhe hergestellt wird. Es wird deshalb empfohlen, die wichtigsten Grundsätze und Abläufe darzustellen, mit den Parteien auszuhandeln und durch die Mediationsdurchführungsvereinbarung zu besiegeln. Die Vereinbarung der Mediationsregeln unterliegt keiner Schriftform.1
Folgende Regeln und Grundsätze sind unerlässlich
- Wenn noch keine Zielvereinbarung stattgefunden hat, muss Zweck und Ziel der Mediation explizit herausgestellt werden. Das Ziel ist das Finden einer Lösung, der Zweck weist auf den Nutzen hin. Wenn es darum geht, eine Lösung zu finden, ist der weg dorthin eine Suche mit offenem Ergebnis.Darauf müssen sich die Parteien einstellen.
- Die Darstellung der Rolle des Mediators, seiner fehlenden Entscheidungsbefugnis und der mangelnden Beeinflussbarkeit (Grundsatz der Indetermination) definiert das Verhalten der Parteien zueinander
- Die Freiwilligkeit ist eine außerordentlich wichtige Funktion zur Selbstregulierung, die die Parteien unbedingt verstehen müssen.
- Die Verantwortlichkeit der Parteien (Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit) ist zwar eine logische Konsequenz aus der Rollendarlegung. Es schadet aber nicht wenn darauf explizit hingewiesen wird
- Die Vertraulichkeit zählt zu den Prinzipien die zwingend dargestellt werden müssen, weil sie die Gesprächsoffenheit absichern soll.
Das sind die wichtigsten Regeln. Dass die Mediation in Phasen abläuft, die Erkenntnisschritten entsprechen, mag den Parteien auch noch erläutert werden. Es genügt wenn die Phasen erklärt werden, wenn sie eintreffen.
Bedeutung für die Mediation
Die Parteien müssen für die Mediation bereit sein und sich auf die Bedingungen einlassen, die das Gespräch zum Erfolg führen. Die 1.Phase soll beides sicherstellen.
Was tun wenn ...
- Der Mediator führt das Verfahrensritual nicht durch
- Der Mediator legt seine Neutralität und Unabhängigkeit nicht offen
- Der Mediator dominiert die Verhandlung
- Der Mediator hat die Zielvereinbarung übergangen
- Der Weg ist nicht abgestimmt
- Weitere Empfehlungen im Fehlerverzeichnis oder im Ratgeber
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