- ID
- Leitsatz 4164
- Bezeichnung
- Leitsatz
- Damit sich die Parteien von der vorgegebenen juristischen Lösung zunächst befreien können, ist es wichtig, dass bei der Lösungsfindung das juristische Denken zunächst außen vor bleibt. Das Recht in der Mediation darf die Lösung prüfen und die rechtliche Lösung gegenüberstellen, aber nicht in die Lösung führen.
- Fundstelle
- Abgrenzung
- Schule
- integrierte Mediation
- Kategorie
- Recht
- Schlagworte