Beratungshinweis wird unterlassen
- ID
- 235
- Bezeichnung
- Beratungshinweis wird unterlassen
- Kategorie
- Recht
- Gewichtung
- schlechter Stil
- Fehlertypologie
- Der Mediator ist, auch wenn er selbst Berater (z.B. Rechtsanwalt) ist, gem § 2 Abs. 6 Mediationsgesetz verpflichtet, auf Beratungsbedarf hinzuweisen. Der Hinweis betrifft nicht nur Rechtsfragen, sondern auch Therapie- und Behandlungsbedarf. Unterlässt er den Hinweis kann dies seine Haftung bedeuten. Schlimmer noch kann es ein Indiz dafür sein, dass er die Mediation in ihrem Wesen verkennt.
- Fehlerbehebung
1. Hinweis nachholen
2. Auf Beratungsbedarf und -möglichkeiten hinweisen
3. Prüfen ob Beratung und Mediation sauber gegeneinander abgegrenzt wurden- Fehlervermeidung
- 1. Beratungshinweis im MV/MDV
- Premium
- Erstellt
- Mittwoch Mai 11, 2016 13:34:18 CEST
von Arthur Trossen