Anwälte werden von den Parteien oft als Berater gesehen, auch wenn sie als Mediatoren auftreten. Die Parteien erwarten also Beratung. Das juristische Denken verführt weiterhin dazu, weil es Lösungen vorgibt. Der Mediator ist zur Beratung berechtigt, solange sie sich auf das Verfahren bezieht oder die gefundene Lösung betrifft. Anderenfalls handelt es sich um einen vorwerfbaren Mediationsfehler.
Fehlerbehebung
1. Von Beratung Abstand nehmen
2. eigene neue Lösungen erarbeiten lassen
Fehlervermeidung
1. Keine lösungsorientierte Beratung
2. Anwaltsrolle klar ausschließen, damit keine falschen Erwartungen geweckt werden
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Erstellt
Dienstag Mai 10, 2016 19:29:44 CEST von Arthur Trossen