Der Wunsch an den Richter, das Verfahren zu verzögern, um Zeit für die Finanzierung der Schulden zu bekommen, ist ein Interesse, das der Richter als Schuldeingeständnis werten kann, weshalb es
für den Bittsteller ein großes Risiko ist, sein Interesse zu offenbaren. Sicherer ist es für ihn, den Prozess mit Anträgen zu verzögern.