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Vollstreckbarkeit

ID
13107
Bezeichnung
Vollstreckbarkeit
Beschreibung
Die Vollstreckbarkeit bezeichnet die legale Möglichkeit, eine für vollstreckbar erklärte Entscheidung oder Vereinbarung mit Zwangsmitteln durchzusetzen. Die Vollstreckbarkeit ist in den §§ 794 ff ZPO geregelt.
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Verfahrenstyp