Vollstreckbarkeit
- ID
- 13107
- Bezeichnung
- Vollstreckbarkeit
- Beschreibung
- Die Vollstreckbarkeit bezeichnet die legale Möglichkeit, eine für vollstreckbar erklärte Entscheidung oder Vereinbarung mit Zwangsmitteln durchzusetzen. Die Vollstreckbarkeit ist in den §§ 794 ff ZPO geregelt.
- Premium
- Verfahrenstyp