Ein minderjähriges Kind zum Beispiel könnte nicht ohne weiteres eine Abschlussvereinbarung treffen. Dafür muss es geschäftsfähig sein. Es könnte aber durchaus die Gedanken, die dorthin führen, die Pros und Cons mitentwickeln. Es wäre also in die Mediation durchaus als eine betroffene Konfliktpartei (ohne Abschlussbefugnis) einzubeziehen.