Mediator informiert nicht über die Kündigungsmöglichkeit der Partei
- ID
- 1128
- Bezeichnung
- Mediator informiert nicht über die Kündigungsmöglichkeit der Partei
- Kategorie
- Gewichtung
- haftungsrelevant
- Fehlertypologie
- Die Kündigungsmöglichkeit der Partei ist ein Ausschluss aus dem Grundsatz der Freiwilligkeit. ihr Zweck besteht darin der Partei die Kontrolle über das Verfahren zu überlassen. Der Grundsatz der Freiwilligkeit korrespondiert mit dem der Eigenverantwortlichkeit. Es ist die Aufgabe des Mediators die Parteien in die Lage zu versetzen von diesem Recht Gebrauch zu machen und eigenverantwortlich über ihre Teilnahme und Mitwirkung am Verfahren zu entscheiden.
- Fehlerbehebung
- Nachholen der Informationspflicht und Vergewisserung dass die Parteien die Grundsätze des Verfahrens verstanden haben. Gegebenenfalls ist die Mediation abzubrechen.
- Fehlervermeidung
- Verdeutlichung der Grundsätze des Verfahrens, der Eigenverantwortlichkeit der Partei und der Möglichkeit jederzeit das Verfahren abzubrechen.
- Premium
- Created
- Friday March 10, 2017 17:26:25 CET
by Arthur Trossen