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Mediator informiert nicht über die Kündigungsmöglichkeit der Partei

ID
1128
Bezeichnung
Mediator informiert nicht über die Kündigungsmöglichkeit der Partei
Kategorie
Methodik
Fehlertypologie
Die Kündigungsmöglichkeit der Partei ist ein Ausschluss aus dem Grundsatz der Freiwilligkeit. ihr Zweck besteht darin der Partei die Kontrolle über das Verfahren zu überlassen. Der Grundsatz der Freiwilligkeit korrespondiert mit dem der Eigenverantwortlichkeit. Es ist die Aufgabe des Mediators die Parteien in die Lage zu versetzen von diesem Recht Gebrauch zu machen und eigenverantwortlich über ihre Teilnahme und Mitwirkung am Verfahren zu entscheiden.
Fehlerbehebung
Nachholen der Informationspflicht und Vergewisserung dass die Parteien die Grundsätze des Verfahrens verstanden haben. Gegebenenfalls ist die Mediation abzubrechen.
Fehlervermeidung
Verdeutlichung der Grundsätze des Verfahrens, der Eigenverantwortlichkeit der Partei und der Möglichkeit jederzeit das Verfahren abzubrechen.
Gewichtung
haftungsrelevant
Rechtsquelle
Fundstelle
Mediand
Schlagworte
Freiwilligkeit    Eigenverantwortlichkeit    Kündigung    Abbruch   
Erstellt
Freitag März 10, 2017 17:26:25 CET
von Arthur Trossen