Die Grundsätze der Mediation
Wissensmanagement » Sie befinden sich auf einer Titelseite des Abschnitts Verfahren. Der Beitrag wird logisch auch dem Thema Prägung im Abschnitt Mediationen zugeordnet. Die Grundsätze entsprechen den Wegmarken. Sie sind von den Eigenschaften der Mediation zu unterscheiden.
Mediationsprozess Prägung Eigenschaften Rollenzuschreibung Grundsätze Freiwilligkeit Offenheit Eigenverantwortlichkeit
Die Grundsätze regeln den Ablauf, einige Eigenschaften und die Prinzipien der Mediation. § 2 Mediationsgesetz erwartet vom Mediator, sich zu vergewissern, dass die Parteien die Grundsätze und den Ablauf des Mediationsverfahrens verstanden haben.
Genügt das, um auch die Mediation zu verstehen?
geregelt - (un)geregelt
Grundsätze und Prinzipien der Mediation
Inhalt des Beitrages
Die Grundsätze der Mediation werden auch Prinzipien genannt. Sie geben eine Orientierung und helfen bei der korrekten Umsetzung der Mediation. Wenn die Mediation als ein Weg beschrieben wird, wären die Grundsätze mit den Leitplanken zu vergleichen, die den Weg eingrenzen. Sie sind mehr als nur eine Orientierungshilfe. Sie legen auch die Pflichten des Mediators fest. Die Grundsätze spielen deshalb auch bei der Frage der Haftung eine entscheidende Rolle. Der Mediator sollte sie im Einzelnen kennen und genau verstehen, welche Anweisungen sich aus ihnen ableiten.
Was ist mit Grundsätzen der Mediation gemeint?
Der Gesetzgeber verwendet den Begriff in § 2 Mediationsgesetz. Er unterscheidet die Grundsätze vom Ablauf und bezieht beides auf das Verfahren, nicht auf die Mediation schlechthin! Ein Begriff, den das Gesetz nicht explizit erwähnt, obwohl er zur Abgrenzung notwendig ist, sind die Eigenschaften. Nur die Eigenschaftsmerkmale sind in der Lage, den Charakter des Definiendums zu beschreiben. Somit können nur sie das Wesen der Mediation zum Ausdruck bringen, was wiederum zum Verständnis ihrer Andersartigkeit unerlässlich ist. .
Um zu verstehen, was mit den Grundsätzen gemeint ist, sind die im Gesetz verwendeten Begriffe Grundsätze und Ablauf gegeneinander abzugrenzen. Offensichtlich ist der Ablauf der Mediation kein Grundsatz und auch keine Eigenschaft. Und dennoch steht er damit im Zusammenhang, zumindest wird er von den Grundsätzen beeinflusst.
Ablauf (Phasen)
Der Ablauf betrifft das Verfahren, also den Vorgang des Mediierens. Er vollzieht sich mit der Phasenlogik und orientiert sich an dem Zweck bzw. der Zielausrichtung der Mediation. Der Ablauf unterliegt grundsätzlichen Regeln. Sie werden als Grundsätze bezeichnet und sollen den korrekten Ablauf der Mediation gewährleisten. Der Ablauf wird durch die Phasen bestimmt. Die Phasen geben dem Mediator den Arbeitsauftrag, der in eine Methodik zu übersetzen ist. Weder die Grundsätze noch der Ablauf sind in der Lage, die Vorgehensweise in der Mediation hinreichend zu bestimmen. Sie nehmen zwar Einfluss auf die Methodik, sind wie die Methodik aber nur Bauteile, die zur Konstruktion der Mediation eine wenn auch wichtige Rolle spielen.
Grundsätze (Regeln)
Ein Grundsatz ist nichts anderes als eine Regel.1 Im Fall des §2 Mediationsgesetz ist es eine Regel für die Durchführung der Mediation. Der Mediator kennt die Regeln als die Prinzipien der Mediation. Sie sind für ihn eine wichtige Orientierungshilfe. Juristisch kann allerdings nur verbindlich sein, wozu der Mediator verpflichtet ist. Die Verpflichtung muss sich aus einer Rechtsgrundlage herleiten lassen. Es gibt unterschiedliche Rechtsquellen, die als Rechtsgrundlage für die Grundsätze der Mediation in Betracht kommen.
Quellen
Bevor das Mediationsgesetz in Kraft getreten war, hatten die Verbände über Selbstverpflichtungen und Standards darauf hingewirkt, die Prinzipien der Mediation als verbindlich zu etablieren. Seit dem Mediationsgesetz sind die tragenden Grundsätze im Gesetz geregelt und allgemein verbindlich geworden.
Die Pflichten des Mediators gehen über die Beachtung der Grundsätze hinaus. Sie sind im Pflichtenverzeichnis im Einzelnen aufgeführt.
Die Prinzipien beschreiben die grundsätzlichen Regeln. Sie werden aus folgenden Rechtsquellen hergeleitet:
- Mediationsgesetz
Der Gesetzgeber legt in § 2 Abs. 2 MediationsG besonderen Wert darauf, dass die Grundsätze der Mediation von den Parteien verstanden werden. Mit den Grundsätzen sind die Prinzipien gemeint. Die Prinzipien werden im Gesetz als solche nicht ausdrücklich aufgeführt. Das Gesetz trifft deshalb keine Aussage darüber, ob die unzusammenhängend und verstreut erwähnten Prinzipien enumerativ und abschließend sind. Weil die Mediation ein informelles, mit den Parteien verhandeltes Verfahren ist, können die Prinzipien natürlich erweitert werden. - Standards
Neben dem Mediationsgesetz haben die Verbände Standards zur Mediation festgelegt. Das Mediationsgesetz hat sich an diesen Standards orientiert und die wesentlichen Grundsätze im Gesetz übernommen. Es gibt also eine große Schnittmenge. - Vereinbarung
Es steht den Parteien frei, mit dem Mediator weitere Grundsätze zu vereinbaren oder bestehende Grundsätze zu konkretisieren, um den individuellen Verfahrensstil herauszustellen. Die Vereinbarungen dürfen nicht den gesetzlichen Grundsätzen widersprechen. Die Regeln des Verfahrens werden in der Mediationsdurchführungsvereinbarung festgelegt.
Mediationsgesetz Standards der Mediation Mediationsdurchführungsvereinbarung
Welche Grundsätze gibt es?
Die Prinzipien werden in der nachfolgenden Tabelle zusammengestellt. Soweit sie im Gesetz erwähnt sind, ist die Rechtsquelle angezeigt. Die römischen Ziffern betreffen die Absätze. Die wichtigsten, stets zitierten Prinzipien, sind fett markiert.
Die Zusammenstellung basiert auf verschiedenen Quellen und Praktiken. Es kann also durchaus sein, dass Sie einzelnen Prinzipien hier zum ersten Mal begegnen. Wenn bei anderen Quellen nicht alle Prinzipien aufgeführt werden, kann das damit zusammenhängen, dass manche Prinzipien in anderen aufgehen. Der Grundsatz der Transparenz ist beispielsweise eine Bedingung für den Grundsatz der Informiertheit. Das Konsensprinzip ist eine Folge der fehlenden Entscheidungsbefugnis usw. Umgekehrt kann es sein, dass ein Prinzip erwähnt wird, das hier (noch) nicht aufgeführt wurde. Prinzipien lassen sich leicht kreieren. So könnte auch das Prinzip des Zuhörens eingeführt werden, um die Bedeutung des Zuhörens im Rahmen des Verstehensprozesses herauszustellen und um beispielweise darauf hinzuwirken, dass ein Mediator eine Rückmeldung abgibt, bevor er eine Frage stellt.
Der innere Zusammenhang
Die scheinbare Willkürlichkeit löst sich auf, wenn die Prinzipien nach ihrem Zusammenhang aufgelöst werden. Nach Trossen sind die Grundsätze der Mediation "lediglich" Bedingungen, damit sich ihre Eigenschaften verwirklichen lassen.2 Die Grundsätze sind nicht isoliert zu betrachten. Ihre Aufgabe ist es, die Mediation zu sichern. Die Eigenverantwortlichkeit verwirklicht das Kommunikationsmodell. Die Offenheit verwirklicht das gedankliche Konzept. Die Freiwilligkeit unterstützt die Eigenverantwortlichkeit. Die Grundsätze fügen sich in die Mediationslogik ein und stehen durchaus in einem dynamischen Zusammenhang:
- Die Freiwilligkeit beispielsweise führt zu der Erwartung an den Gegner, sich so zu verhalten, dass niemand veranlasst wird, die Mediation abzubrechen.
- Die Informiertheit führt zu der Erwartung, offen miteinander umzugehen.
- Die Offenheit führt zu der Erwartung, dass die Informationen vertraulich behandelt und nicht zum Streit missbraucht werden .
- Die Eigenverantwortlichkeit führt zu der Erwartung, nicht im Kopf des Anderen zu denken und selbst nach der Lösung zu suchen.
- Die Neutralität führt zu der Erwartung korrekt verstanden zu werden und alle Informationen zugänglich zu machen.
Auf der Suche nach einer sich aus den Prinzipien ergebenden Handlungsanleitung schreibt Keydel den Prinzipen Handlungsspielräume zu, die sie aus der dialektischen Wechselbeziehung mit ihrem Gegenteil herleitet.3 Weil sie nur fünf grundlegende Prinzipien identifizert spricht sie von den Big Five der Mediation. Für sie ergeben sich die Handlungssprielräume aus dem Gegensatz von:
- Vertraulichkeit und Transparenz
- Freiwilligkeit und Zwang
- Neutralität und Parteilichkeit
- Selbstverantwortlichkeit und Fremdbestimmung sowie
- Wertschätzung und Ablehnung
Auffällig ist, dass in beiden Fällen nur eine Auswahl der Prinzipien herangezogen wird, um die Mediation zu beschreiben. Nach beiden Auffassungen ergeben sich die weiteren Prinzipien aus der Subsumtion darunter.
Was müssen die Parteien verstanden haben?
Der eingangs zitierte § 2 Mediationsgesetz erwartet vom Mediator, sich zu vergewissern, dass die Parteien "die Grundsätze des Mediationsverfahrens" verstanden haben. Es wäre zutreffender, davon zu sprechen, dass die Grundsätze zu vereinbaren sind. Diese Forderung geht darauf ein, dass die Medianden nicht zwingend mit den Mediationsvertragsparteien identisch sind. Eine Vereinbarung setzt das Verstehen dessen, was vereinbart wird, voraus.
Bleibt die Frage, welche Prinzipien die Medianden verstanden haben müssen. Soll der Mediator wirklich eine Vorlesung halten und die Prinzipien abfragen oder darüber lektorieren? Die Parteien wären damit sicherlich überfordert. Es macht also Sinn, nur diejenigen Prinzipien herauszustellen, die das Wesen der Mediation am besten vermitteln. Unverzichtbar ist die Information über den Grundsatz der Freiwilligkeit, die Eigenverantwortlichkeit und gegebenenfalls die Vertraulichkeit. Die Gesprächsregeln sind übrigens keine Prinzipien der Mediation.
Die Mediation ist ein Weg. Damit die Parteien diesen Weg als gemeinsamen Weg der eigenständigen Suche nach einer Lösung gehen können, brauchen Sie eine Bescheribung des Weges und einer Anleitung, wie sie den Weg begehen können. Die Darlegungf des Ablaufs alleine genügt dafür nicht. Wichtige Wegkennzeichnungen sind die Zielfestlegung, das Einvernehmen über den Zweck und die Rollen der Wegbegleiter. Auch hier wird empfohlen, die Parteien nicht zu überfordern. Es genügt, die Eckdaten anzugeben und die einzelnen Etappen des Weges (die Phasen) im Detail zu erläutern, wenn sie anstehen. Mehr dazu lesen Sie bei der Beschreibung der Phase eins.
Ablauf der Initialiosierungsphase
Wie werden die Grundsätze verbindlich?
Die Prinzipien dienen nicht nur als eine Anleitung der Parteien. Sie sind stets heranzuziehen, wenn es um die Frage geht, welche Maßnahmen und Handlungen in der Mediation zulässig sind oder nicht. Der Mediator muss die Prinzipien im Schlaf kennen, weil sie eine wichtige Handlungsorientierung geben. Ihre Aufgabe ist es, die Mediation zu sichern. Deshalb ist es wichtig, dass sie auch im Verhältnis zu den Parteien als verbindlich angesehen werden.
Die gesetzlich festgelegten Prinzipien sind aus sich selbst heraus verbindlich. Sie werden mit der Vereinbarung einer Mediation iSd Mediationsgesetzes wirksam, ohne dass sie einer Erwähnung bedürfen. Prinzipien, die nicht im Gesetz aufgeführt sind, müssen im Mediationsvertrag (MV) oder In der Mediationsdurchführungsvereinbarung (MDV) explizit vereinbart werden, damit sie verbindlich werden. Das kann durch Einbeziehung von Standards geschehen oder durch direkte Erwähnung wie im zuvorigen Beispiel gezeigt. Indirekt werden Prinzipien auch über die Kunstregeln eingeführt. Sie sollen helfen, Behandlungsfehler aufzuzeigen. Wird gegen die rechtsverbindlichen Grundsätze verstoßen, ist die Frage der Haftung zu prüfen, wenn der Verstoß zu einem Schaden geführt hat.
Kunstregeln Fehlerverzeichnis Haftung
Die Grundsätze müssen dem Wesen der Mediation entsprechen. Die Wesenhaftigkeit der Mediation ist somit ein Auslegungskriterium, wenn es darum geht, die Prinzipien korrekt anzuwenden. Unstreitig können die Vertraulichkeit und die Neutralität den Anforderungen des Falles angepasst werden. Der Gesetzgeber erlaubt die Disposition ausdrücklich in § 3 Abs. 1 Mediationsgesetz hinsichtlich der Neutralität und der Unabhängigkeit. Aus der gesetzlichen Handhabung lässt sich also die grundsätzliche Disposition der Prinzipien ableiten. Nach den Vorstellungen der auf der kogntiven Mediationstheorie basierenden integrierten Mediation kann sogar das Prinzip der fehlenden Entscheidungsbefugnis an die Anforderungen der Mediation angepasst werden. Im Einzelfall entscheidet das Wesen der Mediation, in welchem Umfang Anpassungen möglich sind. Um das Wesen zu bestimmen, sind die Eigenschaften, also die Wesensmerkmale herauszuarbeiten und von den Prinzipien zu unterscheiden.
An welchem Maßstab werden die Grundsätze gemessen?
So wichtig und grundlegend die Prinzipien sind, so verfolgen sie doch keinen Selbstzweck. Ihre Aufgabe besteht darin, die Mediation zu sichern, so wie Markierungen an einem Weg sicherstellen, dass der Weg nicht verlassen wird. Die für Prinzipien geltende Regel lautet deshalb:
Wenn die Prinzipien zur Sicherstellung der Mediation aufgestellt wurden, bedarf es einer Regel, die erkennen lässt, wann die Prinzipien die Mediation sichern und wann sie ihr entgegenwirken. Die Regel lässt asich aus der Unterscheidung von Eigenschaften und Prinzipien ableiten. Während die Eigenschaften den Charakter einer Sache (oder in diesem Fall eines Verfahrens), also die Identität beschreiben, benennen die Prinzipien die Bedingungen zu ihrer Verwirklichung oder ihrer Durchführung. Wenn also die Bedingungen die Eigenschaften verwirklichen sollen, müssen sie sich an den Eigenschaftsmerkmalen der Mediation orientieren und nicht umgekehrt. Würden sich die Eigenschaften an den Bedingungen orientieren, könnten die Bedingungen unerkannt eine Veränderung der Identität der zu sichernden Mediation bewirken.
Bei der Suche nach den Eigenschaftsmerkmalen ist die gesetzliche Definition die erste Adresse. § 1 Mediationsgesetz gibt die Eckdaten als Tatbestandsmerkmale vor, aus denen die Eigenschaften der Mediation wie folgt herzuleiten sind:
Definitionsmerkmal | Eigenschaft | Prinzip |
---|---|---|
vertrauliches Verfahren | gesprächsoffen | Vertraulichkeit |
strukturiertes Verfahren | komplex | - |
Verfahren | dynamisch | - |
Parteien streben an | ergebnisoffen | Ergebnisoffenheit |
freiwillig | selbstregulierend | Freiwilligkeit |
eigenverantwortlich | verantwortlich | Eigenverantwortlichkeit |
einvernehmlich | Konsensabhängigkeit | - |
Konfliktbeilegung | Nutzenorientierung | |
mit Hilfe einer Person | Vermittlung | |
unabhängig | Metaebene | |
neutral | allparteilich | Neutralität |
ohne Entscheidungsbefugnis | Kommunikationsmodell | Indetermination |
die Parteien durch die Mediation führt | Vereinbarungen | |
- | Metaverfahren | Indetermination |
Einzelheiten über die Herleitung und Vorstellung der Eigenschaften entnehmen Sie bitte dem Beitrag über die Mediationseigenschaften.
Bedeutung für die Mediation
Die Mediation ist ein informelles, flexibles Verfahren, in dem die Parteien ihren Weg zur Lösung finden müssen. Die Basis dafür ist das Verstehen. Die Unterstützung des Mediators ist die Vermittlung. Wenn Regeln zum Prinzip werden gefährden Sie diesen Prozess. Damit sie den Prozess unterstützen, müssen sie sich dem Wesen der Mediation anpassen und helfen, ihre Eigenart zu verwirklichen.
Was tun wenn ...
- Ein Prinzip wurde verletzt
- Ein Wesensmerkmal wurde verletzt
- Falsche Belehrung über Freiwilligkeit
- Der Mediator legt seine Neutralität und Unabhängigkeit nicht offen
- Weitere Empfehlungen im Fehlerverzeichnis oder im Interventionenfinder
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Alias: Prinzipien und Eigenschaften, Prinzip, Grundsätze, Grundsatz
Siehe auch: Eigenschaften, Pflichtenverzeichnis
Die Seite wird im Aufgabenverzeichnis erfasst, weil es die Pflicht des Mediators ist, die Einhaltung der Prinzipien sicherzustellen.
Diskussion (Foren): Siehe Das Wesen der Mediation