Neutralität und Unabhängigkeit werden nicht offengelegt
- ID
- 1125
- Bezeichnung
- Neutralität und Unabhängigkeit werden nicht offengelegt
- Kategorie
- Recht
- Gewichtung
- haftungsrelevant
- Fehlertypologie
- Nach §3 Abs. 1 Mediationsgesetz ist der Mediator verpflichtet alle Umstände offenzulegen, die seine Unabhängigkeit oder Neutralität infrage stellen. Es ist ein Mediationsfehler, wenn er diese Offenbarungspflicht verletzt. Besonders hohe Anforderungen an die Offenlegungspflicht bestehen bei der institutionalisierten Mediation oder bei der Donatormediation.
- Fehlerbehebung
- Nachträgliche Offenlegung aller Umstände, die seine Unabhängigkeit oder Neutralität infrage stellen und Abstimmung der Auswirkungen bzw. Einholen einer Genehmigung.
- Fehlervermeidung
- Offenlegung aller Umstände, die seine Unabhängigkeit oder Neutralität infrage stellen
- Premium
- Erstellt
- Freitag März 10, 2017 16:40:08 CET
von Arthur Trossen