Container ergeben den Rahmen
Wissensmanagement » Sie befinden sich auf einer Unterseite zu den Verfahrenseigenschaften im Abschnitt Systematik.
Es gibt auch eine logische Verbindung zum Abschnitt Verfahren des Mediationshandbuchs. Die Container setzen den Verfahrensrahmen.
Verfahrenseigenschaften Der mediative Rahmen Container Rollenzuschreibung Verantwortung Kommunikationsmodell
Container sind Behälter, die den Inhalt bestimmen, der in sie hineingelegt werden kann. Auf das Verfahren bezogen geben sie den Umfang, sowie die Bedingungen und Grenzen sowie die Abläufe und Inhalte vor. Aus ihrer Beschaffenheit lässt sich der Verfahrenscharakter bestimmen.
Die unterschiedlichen Konnotationen des Begriffs Verfahren und die Vielfalt der Verfahren in der Konfliktlandschaft führen zu einem notwendigen Zusammenspiel. In gewisser Weise konkurrieren die Verfahren, was sich auf Angebot und Nachfrage auswirkt.1 Es gibt Schnittstellen und Überschneidungen. Sie ergeben die Notwendigkeit zur Abgrenzung und die Möglichkeit zur Kombination. Wenn die Verfahren wie Container betrachtet werden, wird das Verfahrenshandling, also der Umgang mit den Verfahren, übersichtlicher und leichtgängiger.
Der Methodenbehälter
Das Verfahren in der Box
Inhalt des Beitrages
Generell beschreibt ein Verfahren einen geregelten, in Verfahrensschritte zerlegbaren, nachvollziehbaren und wiederholbaren Ablauf. Für den Jurist definiert sich das Verfahren aus subsummierbaren Regeln. Es beschreibt die juristischen Anforderungen eines Vorganges. Der Psychologe würde mehr auf die dahinter verborgene und mit dem Verfahren zu beschreibende Entwicklung schauen. Es gibt also schon zwei wichtige Sichtweisen, die im Idealfall im Verfahren zusammenkommen sollten, damit es die maximale Reichweite erlangt.
Ausgangslage
Die Komplexität des Konfliktes korrespondiert mit der Vielfalt und Komplexität der Verfahren, die angetreten sind den Konflikt bewältigen zu wollen. Obwohl sich manche Verfahren als allzuständig begreifen, ist sowohl ihre Zuständigkeit wie der Wirkungsrahmen immer nur eingeschränkt.
Weil die Verfahren keine Allzuständigkeit besitzen, können sie abbrechen, parallel oder gegeneinander laufen und unterschiedliche Inhalte haben. Es kommt zu Überschneidungen, Ausgrenzungen und im Idealfall zu Kombinationen. Die nachfolgenden Grafiken sollen helfen, das Problem zu verdeutlichen:
Üblicherweise konzentrieren sich die Verfahren auf sich selbst. Angenommen es läuft ein Gerichtsverfahren in einer Familienangelegenheit. Der Babysitterfall mag als ein Beispiel dienen. Die Mutter verkraftet das Verfahren nicht. Sie fühlt sich angegriffen. Um ihren Kummer zu verarbeiten, begibt sie sich in Therapie. Der Gegner geht zum Anwalt2 .
Jetzt ist von zwei Verfahren (Containern) austugehen. Das triadische Verfahren des Familiengerichts und das dyadische Verfahren der Therapie. Wir könnten den Rahmen noch um die anwaltliche Beratung des Gegners erweitern oder mit den Vorgängen anreichern, die im Hintergrund laufen. Jedes dieser Verfahren (oder Vorgänge) hat ein Eigenleben. Jedes der Verfahren setzt einen anderen Schwerpunkt und verfolgt unter Umständen sogar unterschiedliche Ziele. Mitunter hindern Verschwiegenheitspflichten sogar eine Zielabgleichung.
Die Containertheorie
Die Analogie zu Containern macht deutlich, dass die Behälter wie Begrenzungen wirken, in die so viele Inhalte hineingefüllt werden können, wie der Behälter zu fassen vermag. Container können gestapelt und bewegt werden. Auch diese Metapher beflügelt die Fantasie, wie mit Verfahren umgegangen werden kann.
Ein Container definiert sich über seine Beschaffenheit und Größe und darüber, welche Inhalte hineingefüllt werden können. Auf ein Verfahren bezogen entsprechende Beschaffenheit und Größe dem rechtlichen Rahmen und die Inhalte den möglichen Methoden.
Die Containerbeschaffenheit entspricht den Rahmenbedingungen eines Verfahrens
Ein Verfahren wird stets entweder durch einen Auftrag (Beratung), einen Antrag (Gericht) oder einen Vertrag (Mediation) ausgelöst. Die Art und Weise, wie das Verfahren eingeleitet wird, ergibt seine rechtliche Grundlage. Die Rechtsgrundlage entscheidet darüber welche Ziele und Abläufe vorgegeben oder einzuhalten sind. Sie bestimmen insoweit auch über die anzuwendenden Methoden. Eine vereinfachte Übersicht über die in den prototypischen Verfahren anzuwendenden Rechtsgrundlagen und Methoden gibt die folgende Tabelle:
Übersicht über die maßgeblichen Rechtsgrundlagen und Methoden
Verfahren | Rechtsgrundlage | Methoden |
---|---|---|
Gericht | Verfahrensgesetz | Subsumption |
Güterichterverhandlung | Verfahrensgesetz | Konfliktbeilegung |
Schlichtung | Vereinbarung | Bewertung |
Mediation | Vereinbarung | Verstehensvermittlung |
Containerinhalt
Der Containerinhalt entspricht den Abläufen Im Verfahren
Das Verfahren besteht aus einer Abfolge von Handlungen. Die Handlungen könenn nicht willkürlich gewählt werden. Sie sind an Methoden auszurichten, die sich wiederum am Verfahren zu orientieren haben. Sowie ein Container für die Aufnahme bestimmter Inhalte spezialisiert ist, bestimmt das Verfahren welche Methoden in seinen Rahmen hineinpassen und zielführend sind. Die verfahrenstypischen Ausprägungen beziehen die Vorgehensweise (den Ablauf) auf die Rahmenbedingungen. Die nachfolgende Tabelle stellt die typischen Ausprägungen in einem graduellen Abgleich gegenüber:
Graduelle Abgrenzung der Vorgehensweisen nach ihren Ausprägungen
Gericht | Schlichtung3 | Mediation |
---|---|---|
formell | formell + informell | informell |
fremdbestimmt | fremd- + selbstbestimmt | selbstbestimmt |
einseitige Einleitung | einseitige + allseitige Einleitung | allseitige Einleitung |
Determination | relative Determination | Indetermination |
Machtgefälle | bedingter Machtausgleich | Machtgleichgewicht |
Ergebnisrelevanz | Lösungsrelevanz | Nutzenrelevanz |
Ergebnisorientierung | Lösungsorientierung | Prozessorientierung |
konfrontativ + kooperativ | konfrontativ + kooperativ | kooperativ |
Nullsummenspiel | Nicht nur Nullsummenspiel | Nicht-Nullsummenspiel |
Containerlogistik
Die Containerlogistik entspricht dem Verfahrensmanagement
Wenn jedes Verfahren als ein Container betrachtet wird, atellt sich die Assoziation eines Containerhafens her, wo Waren in unterschiedlichen Containern gelagert werden, um dann, einzeln oder zusammen, an das gewünschte Ziel transportiert zu werden. Gerade wenn die Verfahren nur Teilbereiche der Konfliktlösung abbilden können, bedarf es einer Logistik, mit der die Verfahren auf das gemeinsame Ziel der Konfliktbeilegung abgestimmt werden können.
Das so zu beschreibende Verfahrensmanagement erzwingt eine systemische Sicht, die alle Verfahren im Blick haben kann. Es ist die neutrale Sicht aus der Meta-Perspektive, die über dem einzelnen Verfahren angesiedelt ist. Es gibt kein explizites Verfahren, das dazu in der Lage ist. Das Verfahrensauswahl kommt dem Vorgang nahe, beschränkt sich aber meist nur auf eine Momentaufnahme. Lediglich das Konzept der integrierten Mediation stellt ein virtuelles Verfahren zur Verfügung, das dazu in der Lage ist.
Bedeutung für die Mediation
Gerade weil sich die Mediation nicht nur auf die Komplexität des Falles sondern auch die des Verfahrens einlassen kann ist die Verwertung ihrer Kompetenz in und für die Verfahren von hohem Interesse. Besonders wenn die Mediation als ein Erkenntnisprozess verstanden wird bietet es sich an, ihre Kompetenz auch in anderen Verfahren zu verwerten. Methodische Kombinationen erlauben es auch in dem Rahmen eine vollständige Mediation abzubilden, ohne dass die Rechtsgrundlagen des Verfahrens dadurch infrage gestellt werden. Das gute Richterverfahren ist ein Anwendungsbeispiel. Das Verfahrensrecht wird auch wenn die Methode der Mediation angewendet wird durch die Verfahrensgesetze definiert. Sie sind so angepasst worden, dass die Methode der Mediation, sogar im Verständnis einer formellen Mediation in das Verfahren integriert werden kann4 .
Bitte beachten Sie die Zitier - und Lizenzbestimmungen
Alias: Rahmen, Verfahrenslogistik, Rahmenbedingungen
Siehe auch: Verfahren, Mediationsradius, Container-Mediation
Quelle (include): Containertheorie
Literaturempfehlung: Trossen (un-geregelt)
Geprüft: